Behandlungsfehler?
Mein Opa starb vor 13 Jahren, am Morgen war er bei seinem Hausarzt weil es ihm nicht gut ging, und meine Oma hat erzählt das er zum Arzt gesagt hat das er Schmerzen im Bauch hat, Fieber,Schüttelfrost,Verstopfung,Übelkeit. Der Arzt hat zu ihm gesagt hat das er eine Grippe hätte, aber weniger als 2 Stunden später hat mein Opa Stuhl erbrochen und sich vor Schmerzen gekrümmt. Als mein Opa aufgestanden ist konnte er kaum laufen, und hat dann plötzlich keine Luft mehr bekommen und ist dann zusammen gebrochen und hatte keinen Puls mehr. Wir haben fast 30 Minuten auf einen RTW gewartet doch in der Zeit ist mein Opa verstorben. Im Krankenhaus wurde und gesagt das es ein Darmverschluss war ,und der Hausarzt es hätte erkennen müssen anhand der Symptome die mein Opa genannt hat.
Meine Frage ist jetzt, gilt es als Behandlungsfehler ?und kann man den Arzt trotz der jahre noch dafür verklagen oder zur Rechenschaft ziehen?
2 Antworten
Das müsstest du zweifelsfrei belegen können und das wisst aus verschiedenen Gründen nicht können.
Zum einen ist es viel zu lange her, zum andern kannst du ja überhaupt nicht belegen, was dein Großvater letztlich beim Arzt tatsächlich explizit gesagt hat und der Arzt so wissen konnte. Auch musst du in Betracht ziehen – selbst wenn der Arzt es als Ileus diagnostiziert hätte – nach deiner Schilderung ist dein Großvater so schnell danach verstorben, da musst du dir die Frage gefallen lassen, ob sich das Ganze geändert hätte, wenn er direkt ins Krankenhaus gekommen wäre. Es gibt nicht immer einen Schuldigen.
Ob es ein Behandlungsfehler war ist in dem Falle leider irrelevant, da ein solcher schon verjährt wäre.