Beamtenversetzung aufgrund eines Notfalls möglich?

1 Antwort

Erster Ansprechpartner sollte der Dienstherr sein.

Falls kurzfristige Versetzung nicht möglich, krankschreiben lassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.