Baum wirft Eicheln/Blätter auf Grundstück/Fällen?

12 Antworten

Sowas fällen wäre echter Frevel.

Die meisten Gemeinden sind da sehr kooperativ.

Rede mal mit denen, dass die städtischen Arbeiter, bei der Arbeit VOR eurem Grundstück, die andere Seite mit reinigen sollen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Vielleicht könnt ihr gegenüber der Gemeinde eine sog "Laubrente" geltend machen und davon zumindest die Dachrinnenreinigung beauftragen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/geldausgleich-fuer-laub-vom-nachbarn_142530.html

Ansonsten halt liegen lassen und nach der Laubfallsaison 1x Großreinemachen. Man kann auch mit einem hochgestellten Mulchmäher das Laub erst mal häckseln & liegen lassen, aber zusätzlich kalken nicht vergessen.

Was heißt "zur Hälfte"? Maßgeblich ist allein der Stamm des Baumes: Läuft die Grundstücksgrenze da durch, dann gehört der Baum je zur Hälfte beiden Seiten- egal ob die Grenze den Stamm, nicht die Wurzeln, nur ganz knapp berührt oder mittendurch läuft!

Für diesen Fall, dass der Baum wirklich der Gemeinde und euch gemeinsam gehört, würden schon einige Antworten gegeben. Ich würde in diesem Fall der Gemeinde euer Anliegen nochmals schriftlich so wie hier darstellen und darum bitten, dass sie die Beseitigung übernimmt. Die Gemeinden, die ich kenne, sind da ihren Bürgern gegenüber schon kooperativ.

Steht der Stamm komplett auf eurer Seite, dann ist es leider auch komplett eure Sache. Welche Möglichkeiten es vor Ort gäbe, ob vielleicht jemand die Beseitigung übernähme, wenn er das Holz bekäme, etc. ... lässt sich natürlich aus der Entfernung nicht sagen. Ob es bei euch eine Baumschutzsatzung gibt, wiederum auf der Gemeinde erfragen!

Steht der Stamm komplett auf der Gemeindeseite und nur die Äste Tagen zu Euch hinüber, dann könnt ihr nach Nachbarschaftsrecht die Beseitigung der Äste, die zu euch hinüberragen, verlangen. Gebt das schriftlich bei der Gemeinde zu Protokoll!!

"Die riesige Eiche steht zur hälfte auf unseren Grundstück"

Damit handelt es sich um einen Grenzbaum nach § 923 BGB.
Damit ergibt sich folgender Sachverhalt:
Jeder der Nachbarn kann die Beseitigung des Baumes verlangen.'
-> also deine Mutter
Der Nachbar, der die Beseitigung verlangt, hat jedoch die Kosten allein zu tragen, wenn der andere auf sein Recht an dem Baume verzichtet
-> Wenn die Gemeinde auf ihren halben Baum verzichtet zahlt deine Mutter alleine.

Das Fällen des Baumes muss nach der örtlichen Baumsatzung/Baumschutzverordnung erlaubt sein, andernfalls braucht ihr eine Sonder- bzw. Ausnahmegenehmigung. (von der Gemeinde...)

https://www.t-online.de/heim-garten/garten/id_63726178/grenzbaum-auf-dem-grundstueck-was-genau-bedeutet-das-.html

Ausnahmen gelten, wenn Bäume krank sind oder Gefahr von ihnen ausgeht, die der Eigentümer unter vertretbarem Aufwand nicht abstellen kann. In solchen Fällen muss die Fällung auf jeden Fall bei der verantwortlichen Behörde beantragt und deren Bescheid abgewartet werden. Teils schreiben die Satzungen vor, gefällte Bäume oder gekappte Äste bis zu zehn Tage für Vorort-Kontrollen zu verwahren. Damit allein ist es vielerorts nicht getan. Antragsteller müssen zusätzlich ökologische Kompensation betreiben, die sich am Stammumfang und der ökologischen Wertigkeit des gefällten Baumes bemisst. Wer in Berlin fällt, muss bis zu acht junge Ersatzbäume pflanzen. Sind sie nach vier Vegetationsperioden nicht angewachsen, muss die Ersatzpflanzung wiederholt werden.

https://www.ingenieur.de/technik/fachbereiche/rekorde/mein-haus-grundstueck-baum/

Ansonsten kannst dir auch wie andere Leute, kostengünstig einen ersten fachlichen Rat beim Juristen abholen..

https://www.frag-einen-anwalt.de/tagm/2/nachbarschaftsrecht/baum+grenze+grundst%C3%BCck