Baugehnehmigung Hauswand?

2 Antworten

Wenn die alte Wand abgerissen wird, dann ist das ein Eingriff in die Statik und bedarf einer Baugenehmigung. Aber auch die neue Wand muss ja auf einem Fundament gegründet werden. Das Fundament dazu muss auch statisch berechnet werden und bedarf einer Baugenehmigung. Der Aufwand ist aber gering. Je nach Bauamt, ist eine Baugenehmigung relativ schnell zu bekommen. Wenn du aber eine leichte Verblendung für die Wand wählst, sogenannte Rähmchen, dann ist es nur eine Verschönerung und damit nicht Genehmigungspflichtig. Du könntest in dem Zusammenhang die Wand auch gleich mit einer 20 cm Dämmung isolieren und die Rähmchen darauf kleben. Die Rähmchen gibt es in echter Mauersteinoptik und in vorgefertigten Platten.

LG von Manfred


meisterstroee 
Beitragsersteller
 01.04.2022, 21:11

Die Wand wrd bis auf ca 2,50 m runtergenommen als Fundament dient dann die alte Natursteinmauer die noch sehr gut ist, ich hätte Gerade Betoniert und dann gemauert bis hoch sind dann bis First ca 7 Meter, da brauche ich doch wieder einen Architekt für die Genehmigung?

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In Bayern ist es Genehmigungsfrei. Selbst das Verändern von Fenstern und Türen in der Außenwand. Am besten schaust in deine Landesbauordnung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung