Bauamt bemängelt Treppe was kann man machen?
Guten Abend, wir haben unsere Scheune einen Altbau umgebaut zu einer Wohnung die 2 stöckig ist.
Jetzt war letzte Woche einer vom Bauamt da um sich das anzuschauen und hat die Treppe bemängelt.
Alle Stufen haben 20 cm Höhe bis auf die obere da ist 22,5 cm und das ist aus dem Grund so passiert weil wir oben fußbodenheizung gemachten haben und die Treppe war schon da.
Was können wir da jetzt machen oder was erwartet uns wenn wir da nichts machen?
Was kann das Bauamt dagegen machen die Wohnung sperren keinen einziehen lassen?
Danke für eure Hilfe
4 Antworten
Wie ist die Treppe gebaut? Kann man auf die Stufen eine Auflage setzen, oder kann man einzelne Stufen austauschen? In dem Fall würde ich die zusätzliche Höhe auf mehrere Stufen aufteilen. Das ist etwas Fummelei, aber besser als ein kompletter Austausch der Treppe.
Zur rechtlichen Frage kann ich nichts sagen. Aber ich würde das Problem beheben, denn ungleiche Stufen sind eine Gefahrenquelle.
ungleiche Stufen sind eine Gefahrenquelle.
das stimmt. sogar 1 cm merkt man schon extrem. beim fragesteller sind es gar 2,5. kann man drauf warten , dass sich einer streckt.
Wenn ihr nichts macht, sperrt das Bauamt die Treppennutzung und dann darf sie keiner mehr betreten bis der Mangel beseitigt ist. Also entweder alle Stufen belegen, damit ihr auf die gleiche Höhe kommt oder die Treppe austauschen.
Es ist eine Stolperstelle, auch wenn man sich selbst daran gewöhnt, Besucher tun es nicht, stürzen. Dann kommt nicht einmal euere Versicherung dafür auf, denn es war ein Schaden der genau durch diese bemängelte Treppe hervorgerufen wurde. Und sei gewiß, da kommt einer von der Versicherung und schaut es sich an, bevor die bereit sind, für einen schweren körperlichen Schaden evtl. mit lebenslangen Folgekosten zu zahlen.
Und ich denke, du hast auch nicht das Geld in der Portokasse, diese Kosten auszugleichen. Denn die Krankenkasse des Geschädigten würde auf dich zukommen, füllt der Geschädigte den Unfallbogen aus.
Diese Vorschriften gibts nicht zum Spaß und auch nicht um Hausbauer zu ärgern. Man bemerkt beim Stiegensteigen schon kleine Unterschiede von ca. 8mm. Man hebt dann den Fuß nicht hoch genug und früher oder später liegt man auf der Nase.
Man wird euch bei dem Mangelbeischeid doch mitgeteilt haben, dass der Mangel bis xxx behoben sein muss da man sonst die Treppe sperren wird. Schreiben also nochmal lesen.
Das unterschiedliche Niveau kann man ausgleichen indem man eben alle Stufen ein wenig höher macht. Ja, ist mühsam. Aber ihr wollt bestimmt die Treppe sowieso nicht nackt lassen.
Die Benutzung der Treppe untersagen (kommt einer Sperrung der Whg nahe, ist aber nicht dasselbe).
Das die Gefahr, die von dem Mamgel ausgeht, nicht auf Personen übergeht
Also wir leben selber in dem Anbau seit knapp 5 Monaten mit 2 Kinder im Alter von 6 und 8 Jahren und da gibt es überhaupt keine Gefahr ich weiß nicht was das jetzt soll.
Ich versteh auch nicht wieso das Bauamt überhaupt den innenausbau sehen wollte dafür war keine Baugenehmigung gestellt worden sondern nur für das Dach da dort ein Anbau hingekommen ist.
Ja man könnte da was unterlegen
Was wenn ich aber nichts mach?