Battle.net Guthaben?

2 Antworten

Kann man inzwischen nicht auf Call of duty mit battlenet guthaben kaufen?

Ansonsten, Diablo 3. Guck aber dir vorher ein youtube video an ob das so aussieht als ob es dir spaß amchen könnte

Wandel es in Echtgeld um, indem du etwas für einen anderen Account kaufst, und dir dann dafür Echtgeld geben lässt.


RageZirkumflex 
Beitragsersteller
 18.08.2024, 12:40

Ich hbe das Guthaben schon auf meinem Account, also als guthaben auf dem Battle net Konto... geht das trotzdem?

Kaen011  18.08.2024, 12:25

Wobei man dazu sagen muss das das nur eine alternative ist wenn der acc. keinen großen Gegenwert hat, da es gegen die richtlinien verstößt und man eventuell gebannt wird

Kaen011  18.08.2024, 15:58
@Sethrin

Das wäre absolut erlaubt, ist aber nicht das was du oben beschrieben hast:

indem du etwas für einen anderen Account kaufst, und dir dann dafür Echtgeld geben lässt.

Genauso ist es in WoW zu 100% legal anderen Leuten einfach ingame gold zu schenken, aber du darfst kein echtgeld dafür nehmen

Sethrin  18.08.2024, 16:15
@Kaen011

1) gibt es kein Gesetz dagegen.

Wäre maximal ein AGB-Verstoß.

2) macht es irgendwie schon einen Unterschied, ob du dir eine InGame-Währung bezahlen lässt, oder ob du dem Kumpel, der gerade kein Geld Online hat oder dergleichen ein Spiel kaufst, und dieser dir dann das Geld dafür wiedergibt, in welcher Form auch immer.

Kaen011  18.08.2024, 16:23
@Sethrin
1) gibt es kein Gesetz dagegen.
Wäre maximal ein AGB-Verstoß.

Hat auch nie jemand etwas anderes behauptet, bist du in nem falschen Film?

2) macht es irgendwie schon einen Unterschied, ob du dir eine InGame-Währung bezahlen lässt, oder ob du dem Kumpel, der gerade kein Geld Online hat oder dergleichen ein Spiel kaufst, und dieser dir dann das Geld dafür wiedergibt, in welcher Form auch immer.

Nein ist das gleiche und verstößt beides gegen die AGB. Die möglichen folgen des acc. ban sind die gleichen.

Sethrin  18.08.2024, 16:26
@Kaen011

Das halte ich für ein Gerücht. Ich habe meinen Battle-Net Account seit ~ 15 Jahren, und habe in der Zeit auch im Forum noch NIE irgendwo was davon gelesen, dass es Blizzard verbietet, jemand anderes ein Spiel zu kaufen, und sich dann dafür das Geld wiedergeben lässt.

Entsprechenden AGB-Paragraphen hätte ich dann gerne von dir.

Ich würde sogar soweit gehen, dass ich mit dir um 500 € wetten würde, dass Blizzard nicht dagegen ist.

Dazu würde ich einen Treuhänder klarmachen, dem wir beide 500 € zahlen, und dieser schreibt dann den Blizzard-Support an.
Und entsprechend der Antwort bekommt dann der Gewinner das Geld, abzüglich der Gebühren für den Treuhänder.

Kaen011  18.08.2024, 16:35
@Sethrin
Der Versuch, eine Kopie der Plattform oder eines Bestandteils davon oder Ihre Rechte an der Plattform auf irgendeine Weise, die hierin nicht ausdrücklich genehmigt wurde, an eine andere Partei zu verkaufen, zu unterlizenzieren, zu vermieten, zu verpachten, ein Sicherungsrecht daran zu gewähren oder anderweitig zu übertragen. Der Verkauf von Service-Inhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, virtuelle Währungen für „echtes“ Geld oder den Tausch dieser Gegenstände oder virtuellen Währungen gegen einen Wert außerhalb des Programms, ist untersagt.

Ich hätte dann gerne die 500€. Kannst mir einfach per PN einen amazongutschein über 500€ senden