Bankraub ohne Waffe und nett fragen?
Guten Tag Leser,
ich Frage mich wie man rechtlich belankt werden kann wenn man in eine Bank mit skimaske und unbewaffnet reingeht und dann eine Tasche hinstellt und fragt ob sie die füllen könnte. Und wenn sie die füllt weil sie denkt das währe ein Überfall und man denn mit dem Geld die Bank verlässt. Ist das strafbar?(Das ist ein auf reine Theorie basierter fall )
Mit freundlichen Grüßen Dragon.
2 Antworten
Guten Abend!
Bei einem Bankraub kommt in der Regel der Tatbestand des schweren Raubes nach §§ 249, 250 StGB, beziehungsweise die schwere räuberische Erpressung nach §§ 253, 255, 250 StGB in Betracht, wenn der Täter eine Waffe beisichführt oder sie sogar verwendet. Der Täter muss dabei ein Nötigungsmittel (Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder Gewalt gegen eine Person) gegen das Opfer anwenden. Ob das Tragen einer Skimaske und die bitte an das Opfer, die Tasche zu füllen, eine Drohung darstellt, ist fraglich. Drohungen können
- ausdrücklich vom Täter ausgesprochen werden oder
- sich aus den Umständen ergeben.
Ausgehend von den Gesamtumständen fehlt es eher an der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben. Eine Skimaske macht nicht gerade einen freundlichen Eindruck, die Bitte an das Opfer ist jedoch nicht als Drohungshandlung zu bewerten.
Lässt sich aber durchaus auch anders vertreten. Ob es für eine Verurteilung wegen Raubes/räuberischer Erpressung reicht, entscheidet letztlich ein Richter in seinem Ermessen.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Eigentlich wär der Tatbestand des Raubes oder der Räuberischen Erpressung nicht erfüllt.
Aber da wird von der Staatsanwaltschaft wahrscheinlich argumentiert, dass man ja genau weiß, man man tut.
Ja. Wie gesagt. Die Staatsanwaltschaft wird dann entsprechend argumentieren.
Ja ich habe nach gelt gefragt wärend ich eine skimaske trage