Bankkarte = Kontoinhaber?
Hallo
Ich hatte bei der Sparkasse ein Schließfach angemietet. Daraufhin habe ich für meine Frau eine Vollmacht eingerichtet für dieses Schließfach.
Ein paar Tage später bekam sie dann ebenfalls eine Sparkassenkarte, zwar mit meiner Kontonummer, aber mit ihrem eigenen Namen.
heisst eine Vollmacht auf das Schließfach gleich eine Vollmacht auf das ganze Konto, oder bekommen Ehepartner automatisch eine Bankkarte zum gleichen Konto mit ihrem Namen und das hatte jetzt nichts mit dem Schließfach zutun?
Zudem die Frage: könnte meine Frau im Prinzip Überweisungen tätigen, mit meiner Kontonummer aber ihrem Namen? Oder wie sieht es aus bei Erhalt von Gehalt: könnte jemand Geld auf mein Konto schicken und sie als Empfängerin angeben?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Rolf42/1645728598893_nmmslarge__97_33_424_424_2a386d8ae008cfb79ab3214e9ff9d841.jpg?v=1645728599000)
Hier kennt niemand den Umfang der erteilten Vollmacht. Wird möglicherweise die Karte für den Zugang zu den Schließfächern benötigt?
könnte meine Frau im Prinzip Überweisungen tätigen, mit meiner Kontonummer aber ihrem Namen?
Nein, bei einer Überweisung wird der Name des Kontoinhabers übermittelt, nicht der Name eines Bevollmächtigten.
Oder wie sieht es aus bei Erhalt von Gehalt: könnte jemand Geld auf mein Konto schicken und sie als Empfängerin angeben?
Könnte: ja, wäre aber nicht der Sinn der Sache und könnte von der Sparkasse auch als vertragswidrige Nutzung des Kontos angesehen werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich bin kein Sparkassen Mitarbeiter oder so in der Art. Am besten du gehst Montag den 15.07.2024 zu deiner Hausbank so gegen 12 Uhr , und lasst dich von einem Sparkassen Berater/In dir helfen. Dann ist das Problem gelöst :)