Bafög Einkommenserklärung (Formblatt 3)?

2 Antworten

Muss sich das also auf 2022 beziehen?

Wenn Dein BAföG-Bewilligungszeitraum in diesem Jahr beginnen soll, dann Ja.

Steht doch im fotografierten Text.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Tatsächlich ist das vorletzte Kalenderjahr gemeint, also - wie du bereits festgestellt hast - das Jahr 2022.

An deiner Stelle würde ich dennoch die Einkommenserklärung für das Jahr 2022 abgeben, da das Jahr 2023 unter Umständen deinen Anspruch schmälert.

Das Jahr 2023 musst du dann ohnehin später für den Weiterbewilligungsantrag angeben.