Bafög Anspruch?

1 Antwort

Ja, wenn du bereits 3mal abgebrochen und jetzt ein viertes Mal anfängst, kann der Sachbearbeiter eine generelle Studienfähigkeitbanzweifeln. Es gibt Ämter, die bereits nach dem 2. Abbruch generell den Anspruch auf BAföG ablehnen, andere prüfen jeden Fall einzeln und werden eine gute Begründung von dir verlangen.

Ach ja, wichtig ist auch, dass du bei den anderen Versuchen jeweils nicht mehr als 3 Semester studiert hast, dann bist du sowieso raus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung