Bafög als Erzieherin?

1 Antwort

In der Regel muss es zurückgezahlt werden wenn man die Ausbildung abbricht. Sonst nicht


Anonym11553 
Beitragsersteller
 03.06.2024, 11:12

Aber ist es auch das auch das gleiche, wenn man nicht abbricht, sondern die Schule einfach nicht schafft und wegen den Noten die Ausbildung nicht weitergeführt werden kann?

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avocadoshake  03.06.2024, 11:14
@Anonym11553

Ja auch dann. Aber wenn du nur wiederholen musst, dann steht es dir tortzdem weiter zu. Du musst es also zurückzahlen wenn du nicht mehr weitermachen kannst weil du schon einmal wiederholt hast

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Anonym11553 
Beitragsersteller
 03.06.2024, 11:16
@avocadoshake

Okay danke. Ich habe nämlich gehört ,das einige nichts zurück zahlen mussten, obwohl sie die Ausbildung nicht weitermachen konnten. Das hat mich etwas verwirrt, weil es wenig Sinn macht.

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