Bafög – Elterneinkommen?
Hey, ich habe gestern meinen Bafögbescheid bekommen und ich bekomme Bafög (juhu). Nun meine Frage: Meine Mutter arbeitet seit diesem Jahr als Putzkraft, und das ist auch komplett gemeldet. Ich habe sie beim Antrag jedoch als arbeitslos angegeben, da sie 2022 ja nicht gearbeitet hat und doch der Bewilligungszeitraum zählt. Ist das richtig so? Ich müsste Ihren Job von 2024 doch erst beim Antrag im Jahr 2026 angeben, da immer das vorletzte Jahr zählt. :)
4 Antworten
Ich müsste Ihren Job von 2024 doch erst beim Antrag im Jahr 2026 angeben, da immer das vorletzte Jahr zählt.
Nicht ganz.
Du solltest auf jeden Fall einen Aktualisierungsantrag stellen.
Du solltest wenigstens mitteilen, dass deine Mutter jetzt verdient. Solche Unsummen werden es ja nicht sein.
Ansonsten kann es dir passieren, das nachträglich was abgezogen wird.
Dankeschön, mein Bruder ist nun fertig mit der Schule und beginnt mit einer berufsvorbereitenden bildungsmaßnahme (BvB). Das gebe ich dann natürlich auch an, wenn er anfängt. Wird dadurch etwas von meinem Geld abgezogen? Ich weiß nämlich nicht, ob so ein BvB etwas abziehen kann.
Wenn er nichts verdient, ist er ja nach wie vor auf Unterhalt von euren Eltern angewiesen. Da dürfte sich nichts tun.
Er würde dort monatlich 200€ verdienen
Ich würde dir empfehlen, beim Studentenwerk deiner Uni anzurufen. Dort können sie dir sagen, ob das so okay ist. Bzw. Kannst du es der zuständigen Sachbearbeiterin auch einfach mal schildern und fragen, ob du trotzdem noch Unterstützung bekommst. Normalerweise wird nur das Einkommen von 2022 angerechnet, daher müsste es ja eigentlich passen. Aber ruf morgen einfach mal im Studentenwerk an, die sollten dir helfen können.
Genau so, sicher ist sicher. Und den Namem desjenigen aufschreiben, mit dem man gesprochen hat.
Melde die Arbeitsaufnahme der BAföG-Stelle sofort.
Dadurch machst Du nichts falsch.
Hierfür gibt es doch die Merkblätter, wie z.B. hier bei der Einkommensaktualisierung:
Gruß siola55
och nö..... Ändert sich dann etwas an der Summe? Ich meine sie arbeitet ja erst seit diesem Jahr und nicht im Bewilligungszeitraum.