Bachelorarbeit unnötig verlängern? Bitte nur Studenten, die antworten?
Hallo Leute,
ich bin ein meiner Regelstudienzeit und wollte jetzt im 7 Semester meinen Abschluss machen. Bei uns gibt es die Regel, dass man 1 Modul offen haben darf, also im Semester, in dem man die Bachelorarbeit schreibt.
Ich habe eine einfache Prüfung vom 4 Semester offen gelassen und sehe heute, dass da stand "Voraussetzung ist das Bestehen vom 1-4 Semester", heißt, man hätte nur die Prüfungen vom 5 offen haben dürfen, die wesentlich schwerer sind.
Theoretisch müsste ich jetzt also 1 ganzes Semester aussetzen.Hab jetzt meinem Prof geschrieben, ob es eine Ausnahme gibt.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder was denkt ihr, wie er antwortet?
Wichtig ist, dass das offene Modul mit der Bachelorarbeit nichts zutun hat.
Danke
2 Antworten
Auch in Studiengangsleitung und Prüfungsamt sitzen Menschen, mit denen man sprechen kann und die ihren Studenten prinzipiell nichts Böses wollen. Und die ja auch ein gewisses Bestreben haben, erfolgreiche Abschlüsse vorweisen zu können.
Also es war richtig, dass du nachgefragt hast. Meine Erfahrung ist, dass sich für solche Probleme dann schon eine Lösung findet.
Alternativ habe ich es auch schon bei Studenten gesehen, dass sie dann schonmal mit einigen Modulen aus dem Masterstudiengang anfangen durften, wenn die Bachelorarbeit noch auf sich warten ließ.
Frag die Uni/FH. Kein anderer wird es dir beantworten können. Wenn es da drinsteht, dann gilt es so, außer es wird eine Ausnahme gemacht.