BAB in der Ausbildung beantragen wenn beide Eltern seit 2021 nicht mehr Arbeiten können?
Servus Leute,
meine beiden Elternteile können aufgrund krankheiten nicht arbeite. Ich wohne allein weil ich mich mit beiden nicht wirklich verstehe. Im Antrag steht ich soll die Einkünfte meiner Eltern der letzten 2 Jahre beifügen, jedoch versteh ich den Sinn dahinter nicht so ganz denn sie können JETZT nicht Arbeiten und werden es auch lange nicht mehr können.
kann mir da jemand weiterhelfen?
danke:)
1 Antwort
Weil das nun einmal so berechnet wird, aber deine Eltern sind doch sicher nicht erst seit kurzem in dieser Lage.
Von was leben sie denn, wie alt bist Du und was hast Du an Brutto und Nettovergütung im Monat ?
Wenn Du unter 25 bist, dann hast Du erst einmal Anspruch auf dein Kindergeld, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe von derzeit 219 Euro Kindergeld bekommst.
Mit diesem Einkommen wirst Du doch sicher auf um die 850 Euro Netto kommen.
Damit wirst Du nur wenig oder auch gar keinen Anspruch mehr auf BAB - haben.
Deine Eltern sind dir bei diesem Netto auch nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet, selbst wenn das deine Erstausbildung ist und sie leistungsfähig wären.
Denn dir stehen derzeit bei nicht bei den Eltern wohnend monatlich 860 Euro Unterhalt zu.
Von deinem Netto kannst Du pauschal 100 Euro für notwendige ausbildungsbedingte Aufwendungen abziehen.
Es würden dann immer noch um die 750 Euro anrechenbares Netto bleiben und mit deinem Kindergeld von derzeit 219 Euro kommst Du auf um die 969 Euro und kannst deinen Anspruch damit selber decken.
Was musst Du denn an Warmmiete zahlen ?
Bei der BAB - Berechnung werden für die Warmmiete nur pauschal 325 Euro berücksichtigt, selbst wenn man weniger oder mehr zahlen muss.
Sollte kein oder nur wenig Anspruch auf BAB - bestehen, dann könntest Du nur noch einen ALG 2 oder besser Hartz - lV Antrag beim Jobcenter stellen.
Da könnten dir bei min. 446 Regelbedarf für den Lebensunterhalt und die 430 Euro Warmmiete mit einem Bedarf von min. 876 Euro noch eine Aufstockung zustehen.
Bei deinem Brutto hast Du einen Freibetrag von um die 288 Euro, die Du vom Nettoeinkommen abziehen könntest.
Dann blieben von angenommen 850 Netto nur um die 562 Euro anrechenbares Erwerbseinkommen übrig.
Mit deinen 219 Euro Kindergeld käme man auf etwa 781 Euro bei min.um die 876 Euro Bedarf.
Es könnte dann noch eine Aufstockung von um die 95 Euro möglich sein.
Das geht doch aus dem Kommentar hervor, natürlich vom Jobcenter !
Oder was sagt der zweite Satz in meinem Kommentar deiner Ansicht nach ?
Verdiene 1081€ brutto im monat, mein vater hatte anfang des jahres einen Schlaganfall und meine mutter hat krebs.