Azubi alleine im Einzelhandel?
hi hab Ma ne frage und zwar darf ein Azubi alleine , also unbeaufsichtigt in einer Filiale sein ich hab Ma im Internet geschaut da stand laut §14 BBiG muss ein Azubi immer beaufsichtigt sein stimmt das?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein, du darfst nicht alleine in der Filiale sein.
Aber wo ist denn eine Filiale so klein, dass sie nur von einer Person bedient wird?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Alicia54/1444744765_nmmslarge.jpg?v=1444744765000)
Das stimmt, aber manche Chefs lassen den Azubi augenscheinlich allein, um zu sehen wie Der sich verhält, wenn er glaubt unbeaufsichtigt zu sein. Du kannst sicher sein, daß Chefs, Die das machen, ihre Azubis beobachten und wenn's über Kamera ist.
Aber schreibst Du immer so, wie man “platt“ spricht?
...“ich hab Ma ne Frage“...🙄
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja, da du azubi bist muss immer ein erfahrener Mitarbeiter dabei sein. Du kennst ja die ganzen Abläufe nicht unbedingt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
§ 14 BBiG .......
(1) Ausbildende haben
2.selbst auszubilden oder einen Ausbilder oder eine Ausbilderin ausdrücklich damit zu beauftragen,
5.dafür zu sorgen, dass Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet werden.
(3) Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind,
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Ich behaupte, dass es die mentalen Kräfte einer Auszubildenden zum Ende der 3. AusbildungsWoche komplett übersteigt, abends alleine im Supermarkt eigenverantwortlich die Kassenabrechnung vorzunehmen und folgend den Laden abzuschließen etc. ....
Möge es nie geschehen - aber was würde ein so junges Küken machen, wenn es zu einem ( bewaffneten ) Raubüberfall käme?