AWV-Meldepflicht (zwei Überweisungen hintereinander)?

1 Antwort

Meldepflichtig sind nur Beträge ab 12.500 Euro. Wenn es sich um mehrere Zahlungen einer Person unterhalb von jeweils 12.500 Euro handelt, sind diese ebenfalls von der Meldepflicht ausgenommen.

und weitere Infos https://www.vgsd.de/awv-meldepflicht-beachten-bin-ich-davon-betroffen/


ozanoezcelik 
Beitragsersteller
 01.12.2019, 17:51

d.h. meine Zahlungen sind nicht meldepflichtig

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