Autokauf beim Händler - Schiebedach defekt?

2 Antworten

Nachdem Telefonat bin ich zum Anwalt gegangen und dieser hat mir gesagt, das die Klausel im Vertrag nur Motor&Getriebe wären in der Gewährleistung versichert, so nicht Stimmt und der Händler für den Schaden aufkommen muss.

Das ist soweit zustreffend. Wenn der Händler nur dieses Risiko versichert hat, ist es sein Problem.

Bezüglich des Mangels der bereits vor Übergabe vorhanden war besteht formal rechtlich kein Anspruch. Wichtig wäre natürlich wie der Händler diesen Sachverhalt einschließlich des angeblichen Hinweises belegen will.

Zielführend wäre es zunächst belegbar per Brief oder Fax eine Mängelrüge nebst Fristsetzung (angemessen) schnellst möglich zu platzieren. Ohne diesem wird die Angelegenheit schnell zum Bumerang.

Sollte die Frist fruchtlos verstreichen wäre eine Mängelbeseitigung Vorschlussklage eine denkbare Option. Das Risiko ist bei Gericht immer gegeben, insbesondere wenn der Richter Gutachten einfordert. Da werden schnell vierstellige Beträge als Vorschuss eingefordert.

Eine Reparatur ist derzeit NICHT zu empfehlen, da der Mangel dann nicht mehr vorhanden ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB
Laut Anwalt müsste der Händler Beweisen das beim Kauf kein Defekt vorlag, da er dies nicht Beweisen könnte, wären unserer Erfolgsaussichten gut.

Ich bin kein Anwalt, aber wenn er das so sagt ...

Woher will er jedoch wissen, was der Händler beweisen oder nicht beweisen kann?

Bei der Probefahrt ging das Schiebedach nur einen Spalt auf.

Man sollte sich eigentlich denken können, daß ein Schiebedach weiter aufgehen muß.

Meiner Meinung nach warst Du naiv und hast keine Ansprüche an den Händler.

Du kannst Dir aber eine kostenpflichtige zweite Meinung einholen. Z.B. bei der Verbraucherzentrale.

Angesichts der Kosten eines ggf. verlorenen Rechtsstreits mit hoher Wahrscheinlichkeit die günstigere Alternative.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.