Autokauf beim Händler - Schiebedach defekt?
Guten Abend,
ich habe letztes Jahr August/September bei einem Händler ein Audi A4 mit Schiebedach gekauft.
Bei der Probefahrt ging das Schiebedach nur einen Spalt auf.
Ich war der Meinung dies sei normal und es würde nicht ganz aufgehen. Der Händler war bei der Besichtigung und Fahrt nicht dabei.
Auto wurde gekauft und ich habe das Dach danach auch nicht nochmal ausprobiert, sondern erst ca. ende Januar hab ich es mal aufgemacht ( soweit wie es ging) und habe es danach nicht mehr zubekommen. Nach langen hin und her hab ich es zum Glück doch geschafft.
Nach etwas Googlen und div. Foren lesen die Erleuchtung... Das Schiebedach müsste eigentlich komplett aufgehen.
Audi nimmt für die rep. 2300€, der Händler will sich davon nichts annehmen und meinte am Telefon, das wir dies ja besprochen habe mit dem Defekt. ( Nein wir haben darüber nicht gesprochen und ich hätte zwei Zeugen dafür die ich mit genommen habe)
Nachdem Telefonat bin ich zum Anwalt gegangen und dieser hat mir gesagt, das die Klausel im Vertrag nur Motor&Getriebe wären in der Gewährleistung versichert, so nicht Stimmt und der Händler für den Schaden aufkommen muss.
Der Anwalt hat bereits zwei Briefe geschickt ( Chance zur Reperatur von Ihm 2. Brief Kostenvoranschlag von Audi und die Summe gefordert) und der Händler hat noch nicht einmal reagiert und der nächste Schritt ist jetzt, dass wir uns Gerichtlichen Beistand einholen.
Nun zu meiner Frage: Wie wäre meine Erfolgschance? Da ich leider keine Rechtsschutzversicherung habe, müsste ich im Falle einer Niederlage alles selber bezahlen...
Laut Anwalt müsste der Händler Beweisen das beim Kauf kein Defekt vorlag, da er dies nicht Beweisen könnte, wären unserer Erfolgsaussichten gut.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GS2000/1444744779_nmmslarge.jpg?v=1444744779000)
Nachdem Telefonat bin ich zum Anwalt gegangen und dieser hat mir gesagt, das die Klausel im Vertrag nur Motor&Getriebe wären in der Gewährleistung versichert, so nicht Stimmt und der Händler für den Schaden aufkommen muss.
Das ist soweit zustreffend. Wenn der Händler nur dieses Risiko versichert hat, ist es sein Problem.
Bezüglich des Mangels der bereits vor Übergabe vorhanden war besteht formal rechtlich kein Anspruch. Wichtig wäre natürlich wie der Händler diesen Sachverhalt einschließlich des angeblichen Hinweises belegen will.
Zielführend wäre es zunächst belegbar per Brief oder Fax eine Mängelrüge nebst Fristsetzung (angemessen) schnellst möglich zu platzieren. Ohne diesem wird die Angelegenheit schnell zum Bumerang.
Sollte die Frist fruchtlos verstreichen wäre eine Mängelbeseitigung Vorschlussklage eine denkbare Option. Das Risiko ist bei Gericht immer gegeben, insbesondere wenn der Richter Gutachten einfordert. Da werden schnell vierstellige Beträge als Vorschuss eingefordert.
Eine Reparatur ist derzeit NICHT zu empfehlen, da der Mangel dann nicht mehr vorhanden ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Laut Anwalt müsste der Händler Beweisen das beim Kauf kein Defekt vorlag, da er dies nicht Beweisen könnte, wären unserer Erfolgsaussichten gut.
Ich bin kein Anwalt, aber wenn er das so sagt ...
Woher will er jedoch wissen, was der Händler beweisen oder nicht beweisen kann?
Bei der Probefahrt ging das Schiebedach nur einen Spalt auf.
Man sollte sich eigentlich denken können, daß ein Schiebedach weiter aufgehen muß.
Meiner Meinung nach warst Du naiv und hast keine Ansprüche an den Händler.
Du kannst Dir aber eine kostenpflichtige zweite Meinung einholen. Z.B. bei der Verbraucherzentrale.
Angesichts der Kosten eines ggf. verlorenen Rechtsstreits mit hoher Wahrscheinlichkeit die günstigere Alternative.