Autofahren mit Clogs, Sandalen ohne Fersenriemen bzw. Flip Flops)?
Ist es aus Sicht der Versicherung erlaubt mit Clogs bzw. Sandalen ohne Fersenriemen oder mit Flip Flops ein Auto zu führen ?
Kann man bei einem Unfall zur Begleichung des Schadens als zahlungspflichtig
betrachtet werden ???
LG Schalkefan204
5 Antworten
Flipflops weiß ich explizit, die sind nicht erlaubt beim Autofahren. Deswegen denke ich, dass Clogs bzw. Sandalen ohne Versenriemen ebenso nicht erlaubt sind. "Festes Schuhwerk" heißt es ja immer.
In der Schweiz ist es meines Erachtens nicht verboten , ABER wenn man nicht bremsen kann bei einem Vorfall auf der Strasse und man fuhr mit Flip Flops und dies ist der Grund wieso es nicht klappte, dann wird es teuer, sehr teuer. Das ist dann eine Versicherungsfrage und die wird nicht zahlen.
So lang nichts passiert ...
"Dennoch: Aus haftungs- und versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren mit offenen, locker sitzenden, hohen Schuhen problematisch sein."
"Auch hier gilt: Der Gesetzgeber verbietet weder in Deutschland noch in den anderen europäischen Ländern prinzipiell, barfuß Auto zu fahren."
https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/autofahren-flipflops/
Als Berufskraftfahrer - dazu zählt man im Übrigen auch dann, wenn man beruflich mit einem Pkw der Firma unterwegs ist - muß man aufgrund der Vorschriften der BG geschlossenes, trittsicheres Schuhwerk tragen, für private Fahrer gibt es in der BRD keine gesetzlichen Vorschriften. In seltenen Einzelfällen kann es jedoch im Falle eines Unfalls Probleme mit der eigenen Versicherung geben. Dazu müßte aber vor Gericht durch ein Gutachten festgestellt werden, daß der Unfall mit festem Schuhwerk vermeidbar gewesen wäre, was in der Praxis sehr schwer ist.
Das könnte gefährlich werden, wenn es um Situationen handelt, in denen man spontan zu reagieren hat.