Auszahlung wettanbieter mit iban Der Name des Kontoinhaber spielt keine Rolle oder?

2 Antworten

Wenn das Jobcenter zu wenig Geld überwiesen hat aufgrund eines Fehlers seitens eines Mitarbeiters, ist es Aufgabe des Jobcenters, diesen Fehler zu korrigieren und die korrekte Summe nachzuzahlen. Es ist empfehlenswert, sich schriftlich oder persönlich an das Jobcenter zu wenden, den Sachverhalt zu schildern und um eine schnelle Korrektur der Zahlungen zu bitten. In solchen Fällen ist es hilfreich, alle relevanten Unterlagen bereitzuhalten und eventuell eine Nachverfolgung zu betreiben, um sicherzustellen, dass der Fehler behoben wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dirkuss72 
Beitragsersteller
 20.02.2024, 02:44

Knapp 70prozent meines regelsatzes zuwenig erhalten ,habe in der leistungsabteilung vorgesprochen und es wurde mir gesagt ich müsste das Geld zurückfordern beim Vermieter weil ich der einzige bin der Berechtigt ist.Bin natürlich ausgeklinkt wurde vom Sicherheitsdienst vor die Tür gesetzt.Unglaublich

Fehler seitens jobcenter ich soll den gerade bügeln .Also wurde ich auch noch belogen

Gut zu wissen

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Bhoothnath  20.02.2024, 03:03
@Dirkuss72

Das klingt sehr komisch. Es könnte demnach wirklich sinnvoll sein, schriftlich beim Jobcenter Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen, wenn du der Meinung bist, dass ein Fehler gemacht wurde. In diesem Schreiben solltest du den Sachverhalt so detailliert wie möglich erklären und um eine Überprüfung bitten. Wichtig ist hierbei, alle relevanten Dokumente und Nachweise beizufügen.Es ist bedauerlich, dass du dich in dieser Lage befindest, aber es gibt Wege und Mittel, um Unterstützung zu erhalten und dein Recht durchzusetzen. Bleib beharrlich und suche nach Hilfe bei Fachleuten, die Erfahrung mit solchen Angelegenheiten haben. Eventuell war da ein "Praktikant" am Werk..

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Dirkuss72 
Beitragsersteller
 20.02.2024, 03:10
@Bhoothnath

Werde schon das so umsetzen wie du es mir Raten würdest

Danke Dir sehr Hilfreich

Bist ein guter

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Bhoothnath  20.02.2024, 03:14
@Dirkuss72

Bitte nicht dafür :) sehr gerne. Du darfst mich gern auf dem laufenden halten oder falls du Hilfe brauchen solltest, wie man gewisse Texte schlagartig formuliert, bin ich da.

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Dirkuss72 
Beitragsersteller
 20.02.2024, 03:18
@Bhoothnath

Sehr nett von Dir

Wollte hier einfach nur mal Meinungen anhören

Bzw lesen

Beschwerdemagment vom jobcenter köln habe ich ja Donnerstag Termin

Und da wird sich das klären

Wollte nur mal erfahrungen von anderen lesen

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Doch, der Name des Kontoinhaber spielt eine Rolle, da dieser mit den Daten übereinstimmen muss, mit welchen man seine Identität verifiziert hat.

Was das jetzt mit dem Jobcenter zu tun haben soll erschließt sich mir nicht.