Auswandern mit offener Bewährung?
Jemand lebt in Bayern und hat den Wunsch nach Wien zu ziehen, aber eine Bewährungsstrafe läuft.
Ist dies grundsätzlich möglich und oder erlaubt und läuft die Bewährung dann dort weiter oder wird sie solange man nicht zurück zieht ausgesetzt und wieder fortgesetzt bei Wiederkehr?
Also ich meine natürlich im legalem Sinne und mit Verständigung der Bewährungshilfe.
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/0_nmmslarge.png?v=1438863662000)
EU Bürger haben freies Zugsrecht und dürfen in andere EU Staaten ziehen wenn sie das möchten. Wenn in den Bewährungsauflagen nicht explizit ein Wohnort der nicht geändert werden darf (zb in einer betreuten Wohngruppe) aufgeführt wird, dann darf man auch während die Strafe noch läuft umziehen.
Die Strafe läuft dann am neuen Wohnort wie gehabt weiter ab.
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*Bei der Bewährungshilfe
Würde dazu dann eine Anhörung in Frage kommen oder reicht es wenn die Bewährungshilfe dass weiß?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/0_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Er soll bitte einfach mit seinem Bewährungshelfer sprechen. Dafür hat man einen.
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Wenn dass nicht schon passiert wäre würde ich doch wohl nicht die freie Welt im Internet fragen
In den Auflagen wurde nur erwähnt dass man es melden soll wenn man dies vorhat.