Austritt aus'm BG?

6 Antworten

Wenn du in eine eigene Wohnung ziehen musst, dann musst du das eh vorher erst einmal mit dem Jobcenter klären, ganz egal ob unter oder über 25, denn du hast ja gar kein eigenes Einkommen und bist auf finanzielle Unterstützung angewiesen.

Würdest du das nicht sein, dann könnte das Elternteil, welches den ALG - 2 Antrag in Vertretung für euch alle ( wenn du unter 25 bist ) gestellt hat, einfach eine ALG - 2 Veränderungsmitteilung ( findet man zum ausdrucken im Internet ) ans Jobcenter schicken und dann würdest du ab Auszug nicht mehr ( unter 25 ) zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern gehören.

Wo ist das Problem? Zieh aus und du gehöst nicht mehr zur BG.


Sandruschkaaa 
Beitragsersteller
 28.04.2020, 14:50

Ich kann momentan nicht arbeiten und hab auch somit keinen Einkommens Nachweis

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Jobcenter anrufen oder anmailen und Sachverhalt schildern.

Alternativ per Briefpost einen entsprechenden Antrag stellen. Das ist am rechtssichersten.

Dann abwarten. Falls Du unter 25 bist, brauchst Du einen aus sozialrechtlicher Sicht ausreichenden Grund für den Umzug.

Wenn du selber auf Hartz 4 angewiesen bist, soll man laut Arge bis zum 25ten

Lebensjahr in der BG der Eltern bleiben

Es gibt eine Möglichkeit , ab 18 Jahren

Du meldest dich zuerst beim Einwohnermeldeamt

als Wohnungslos und dann beantragst du Harzt 4

Das geht zur Zeit online

Dann könntest du vorläufig bei Bekannten übernachten,

bis du eine eigene Wohnung findest.

Sobald du ausziehst, gehörst du nicht mehr zur BG.

Melden kann man das Telefonisch.