Austausch einer Kartusche einer Wandarmatur?
Hallo zusammen,
die Kartusche meiner Wandarmatur musste getauscht werden. Der Sanitärbetrieb der die Arbeiten ausführte berechnete mir dafür 2,5 Std Arbeitszeit! Dazu wurde die alte Kartusche wohl mit viel Kraft herausgezogen so dass der teure Lehmputz rundum herausbrach. Die dazugehörige Rosette konnte diese Bruchstelle nicht abdecken. Es musste eine breitere bestellt werden. Selbst diese Rosette deckt nicht gänzlich die Bruchstellen ab.
Da ich der Meinung bin , dass ein Kartuschentausch in 1 monteurstunde erledigt sein sollte und auch bei vorsichtigem Vorgehen keine neue Rosette von Nöten gewesen wäre, habe ich 1,5 Monteurstunden sowie die Rosette nicht bezahlt.
Der Betrieb ist nicht bereit das zu akzeptieren. Ich finde das von mir ok und sogar noch wohlwollend, da ich keinen Schadensersatz für den ausgebrochenen Lehmputz verlange.
was sagt ihr dazu? Ist mein Vorgehen ok?
1 Antwort
Hallo Laureus516,
Es ist ja schön dass du genau einschätzen kann wie lange man für den Kartuschenaustausch benötigt.
Leider gibt es auch Karuschen die extrem schwer zu demontieren sind, gerade die alten Grohe Moen, Euromix- und Ladylux- Kartuschen.
Da läuft das des Öfteren nicht nach Plan und so kommt es dann zu solchen Ereignissen wie bei dir.
Ich wäre als ausführender Fachbetrieb auch nicht einverstanden mit deiner Rechnungskürzung.
Da wirst du dann demnächst eine Mahnung bekommen und wenn die Zahlung verweigert wird, kann die Forderung der Firma auch an ein Inkassounternehmen abgetreten werden, was dann natürlich mit weiteren Kosten verbunden ist.
Aber egal wie das jetzt weiterläuft, diese Firma wird von dir keinen weiteren Auftrag annehmen und andere Firmen in deiner Umgebung wohl auch nicht.
Die Chefs von Firmen treffen sich regelmäßig zu Innungssitzungen und da werden solche Fälle auch erwähnt.
Man warnt sich auch gegenseitig vor solchen Kunden.
Ruckzuck hast du dann ein Eigentor geschossen und wenn dann mal Not am Mann ist bei dir hat ganz zufällig niemand Zeit für deinen Notfall.
Deinen entstandenen Schaden kannst gegenüber der ausführenden Firma geltend machen.
Das ist selbstverständlich.
Da muss die Betriebshaftpflichtversicherung einspringen.
LG Markus