Auslandsjahr Abmeldung aus Deutschland?

2 Antworten

Ich bin etwas verwirrt, meine Tochter macht ein Auslandsjahr mit einer Organisation, nun habe ich gehört das man sie abmelden muss aus Deutschland während der Zeit?

Nein, ich gehe davon aus, dass sie einen Schüleraustausch macht. Also wird da gar niemand abgemeldet. Auch von der Schule wird sie beurlaubt, nicht abgemeldet. Ihr (Eltern) bleibt ja hier.

Ist das denn so?

Nein, das ist auf keinen Fall so.

Von der Organisation hab ich noch keine Antwort erhalten, weil mich das so beschäftigt wollt ich hier mal fragen 😂 

Ja, dafür gibt es GF.

Und weiss evtl jemand wie das ist wenn man in der USA den Führerschein macht (Staat Alabama) den man hier umschreiben lassen kann? 

Ja, unter Umständen, aber beim Schüleraustausch eher unwahrscheinlich, weil man dabei noch nicht 18 Jahre alt ist:

Fahren in Deutschland mit US-Führerschein

Wenn Sie mit einem US-Führerschein in Deutschland fahren wollen, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen: 

  • Sie müssen sich mindestens 185 Tage in den USA aufgehalten 
  • dort einen US-Führerschein erworben und 
  • bei der Rückkehr nach Deutschland das 18. Lebensjahr vollendet haben 

Dann können Sie nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland für maximal sechs Monate Auto fahren. Während dieser Zeit müssen Sie eine Übersetzung und Klassifizierung des US-Führerscheins mitführen.

https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/auslaendische-fuehrerscheine/usa/

Für ne Antwort wäre ich mega dankbar

Bitte schön

 das man sie abmelden muss aus Deutschland während der Zeit?

Bullshit.
Von was sollte sie denn hier abgemeldet werden? Die Staatsbürgerschaft hat sie auch weiterhin, die Krankenversicherung läuft ebenfalls weiter....

Und mit dem Führerschein umschreiben.... das kommt aufs Alter an. Minderjährige dürfen hier mit dem US-Führerschein nicht fahren und müssen damit erst einen deutschen Führerschein für begleitetes Fahren B17 beantragen. Zudem muss man einen mindestens 185 Tage andauernden Aufenthalt in den USA nachweisen können. (Schulbescheinigung, Mietverträge, Stempel im Reisepass von der Einreise in die USA und der Rückkehr nach Deutschland, etc.) Und die Umschreibung muss innerhalb von 6 Monaten nach der Rückkehr beantragt worden sein, da die US-Fahrerlaubnis sonst nicht mehr anerkannt wird.


juergen63225  25.07.2023, 22:25

Sorry Bulls ist diese Antwort.

Keineswegs läuft die KV automatisch weiter ... es reicht auch keine KrankenZUSATZ Versicherung vom ADAC oder von der goldenen visacard.

Und natürlich muss man sich beim Einwohnermeldeamt abmelden. Mit der Staatsbürgerschaft und dem Reisepass hat das nicht zu tuen. Nur dass bei Verlust oder Verlängerung dann das deutsche Konsulat im Ausland zuständig ist. Und auch bei Wahlen weiss das wahlamt dann, wohin die Unterlagen zu schicken sind.

Saschhh 
Beitragsersteller
 25.07.2023, 20:27

@Xandros0506

Ja ich wat sehr verwundert als die Dame beim Rathaus davon anfing von einem § 17 Bundesmeldegesetz zu sprechen da sie ja längere Zeit im Ausland ist und man sie ja in der Zeit abmelden muss.

Vielen lieben Dank für deine Antwort