Ausland aufenthalt und Visum?

2 Antworten

Du musst dich bei der entsprechende. Schule melden. Wenn der L-1 Besitzer dein Elternteil ist, dann sollte die Schule natürlich im Wohnbereich der Familie liegen.

Hast du alles richtig gelesen über das L Visum?

Spouses and children may seek admission in the L-2 nonimmigrant classification and, if approved, generally will be granted the same period of stay as the employee.
https://www.uscis.gov/working-in-the-united-states/temporary-workers/l-1a-intracompany-transferee-executive-or-manager

Das L-2 gibt es nur für Ehepartner und Kinder unter 21, die selbst unverheiratet sind.

Für “Freunde” wird kein L-2 Visum ausgestellt.

Ich habe das gerade mal gegoogelt. Die einzige Voraussetzung für ein L2-Visum scheint ein gültiges L1-Visum des Ehepartners oder Elternteils (falls du unverheiratet bist) zu sein.

Und ja, damit kannst du auf eine Schule gehen, aber nicht arbeiten. Wie frei du in der Wahl deiner Schule bist, hängt davon ab, wo du bist, und was da die Regeln sind. Oft musst du auf eine Schule in deiner Umgebung gehen, oder du gehst auf eine Privatschule.


fragedesmonats 
Beitragsersteller
 23.08.2023, 15:37

Das mit dem Umkreis der Schule weiß ich. Ich habe nur gehört das die Schule eine gewisse qualifikation braucht um Auslandsschüler aufzunehmen.

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stufix2000  23.08.2023, 19:47
@fragedesmonats

Die Schule muss mit einen Sponsor/Organisation zusammenarbeiten, der das DS-2029 ausstellen darf oder sie muss die Erlaubnis haben, ein I-20 auszustellen.
Nur mit diesen Vordokumenten kannst du das entsprechende Visum dann in deinem Heimatland beim US Konsulat, das für dich zuständig ist, beantragen.

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