Ausbildung zum Tischler 1 Jahr kein Gehalt?
Hey, ich möchte eine Ausbildung zum Tischler machen. Nun wurde mir aber gesagt man ist das erste Jahr "nur" in der Schule und kriegt daher kein oder nur wenig (100€) Gehalt. Online stehen Mindestens 450€ im ersten Jahr. Kann es wirklich sein das man garkein oder nur so wenig Gehalt bekommt?
7 Antworten
in manchen Bundesländern bzw. Regionen findet das 1.Lehrjahr in bestimmten Berufen unter Umständen rein schulisch statt.
Man besucht dann eine 1jährige Berufsfachschule (BFS) mit einem bestimmten Schwerpunkt, in Deinem Fall "Holz". Es gibt aber auch andere Fachrichtungen, hier bei uns in BaWü z.B.: Metall oder KfZ oder Elektronik usw.
Dieses Jahr kann dann als 1.Lehrjahr im jeweiligen passenden Beruf angerechnet werden & Du kannst danach gleich ins 2. Lehrjahr beim Betrieb einsteigen.
In dieser Zeit an der BFS bist Du aber kein Azubi & hast keinen offiziellen Ausbildungsvertrag, oft wird vom Praktikumsbetrieb aber ein Vorvertrag bzw. Praktikanten-Vertrag gemacht.
Vom rechtlichen Status bist Du in der Zeit "Schüler", da Du eine Vollzeitschule besuchst. Dir steht daher auch keine Ausbildungsvergütung zu.
Wenn Dich Dein Praktikums-Betrieb in den Pflichtpraktika bezahlen will, ist das dessen freie Entscheidung. Auch die Höhe einer Vergütung ist nicht festgelegt. Daher kann es passieren, das jeder Schüler einer solchen BFS eine andere individuelle Entlohnung hat.
hast du einen richtigen Betrieb oder wird die Ausbildung über das Arbeitsamt gefördert? Kann es sein, dass du die Grundlagen in der Schule lernst und von einem Träger danach in einen Betrieb vermittelt wirst?
Dann wären die 100€ realistisch und sollen nur deine Fahrkosten decken. Das nennt sich dann Unkostenpauschale und wird durchs Arbeitsamt bezahlt.
Wenn du aber einen richtigen Betrieb hast und dieser dir nur 100€ zahlen will ist das nicht in Ordnung. Am besten fragst du da bei der zuständigen Handwerkskammer mal nach.
Die Vergütung hängt individuell von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Das sind die ungefähren Zahlen. Du kannst zusätzlich Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.
Beispiele (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: € 419 bis € 606
2. Ausbildungsjahr: € 480 bis € 680
3. Ausbildungsjahr: € 583 bis € 780
In dem Link (Tischler ) eingeben und dann bekommst Du die notwendigen Informationen.
https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index?path=null
Das ist ganz sicherlich ein Fake. Gewerkschaften kann man fragen oder bei der IHK.
man bekommt in ausbildung nie ein gehalt? aber man bekommt ausbildungsbeihilfe?
aufgabe ist zu lernen in der ausbildung und dazu gehört mit zu arbeite und lernen? viele verwechseln dass die arbeit an derster stelle steht?
man soll vom schüler geselle werden. deshalb gehört die schulzeit dazu.
wenn jemand, in diesem Fall du, schwachsinn schreibt dann man das dir auch sagen. denn ich bin auf das wort "Gehalt" eingegangen.
was ihr beide da an oberlehrer wissen verzapft haben ist das thema verfehlt. und die geschichte der ausbildung macht deutlich das dies keine entlohnung sein kann?
vergesse nie das wenn man mit dem finger auf andere zeigt, zeigen 3 finger auf einen selbst? und damit hat es 3x mit den zeiger zu tun?
ja du kannst auch leid tun? du redest so über behinderte? aber die möchten kein mitleid sonder inklusion?
dein hochmut kommt auch noch zu fall!
Du hast das Thema verfehlt. Lass gut sein, bevor es noch peinlicher für dich wird...
So ein Schwachsinn...Man bekommt eine Ausbildungsvergütung, außer man macht eine schulische Ausbildung. BAB kann man beantrage, bekommt aber nicht jeder.
Und mit der normalen Schulzeit hat sie Ausbildung nichts zu tun.
so ein schachsinn? mache andere klein damit man selbst grösser erscheint?
wieso so eine aussage wenn man ander meinung ist? kennst du die geschichte der letzten 100 jahre im ausbildungswesen?
kennst du die geschichte des handwerks?
Dir ist klar wozu das Fragezeichen da ist? Da ich eher denke nein, hier kannst du es lernen: http://www.canoo.net/services/GermanSpelling/Regeln/Interpunktion/Fragezeichen.html
Du hast unrecht ganz einfach. was du erzählst stimmt einfach nicht.
Wenn jemand, in diesem Fall du, Schwachsinn schreibt, dann kann man das auch sagen. Hier geht es nicht um andere Meinungen sondern welche Antwort korrekt ist und deine ist falsch. Was die Geschichte des Handwerks mit der aktuellen Ausbildungsvergütung bei anerkannten Ausbildungsberufen in D und vor allem mit der Frage zu tun hat, weißt wohl auch nur du...