Ausbildung ohne Pause?

5 Antworten

  • Als Jugendlicher unter 18 Jahren steht dir eine Pause zu. Beträgt deine Arbeitszeit zwischen 4,5 und 6 Stunden, hast du 30 Minuten Pause. Musst du mehr als 6 Stunden arbeiten, hast du ein Anrecht auf eine Stunde Pause.
  • Die Pause muss mindestens eine Stunde nach Beginn und eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit liegen. Spätestens nach 4,5 Stunden musst du eine Pause nehmen können.
  • Die halbe bzw. eine Stunde Pause kann auch unterteilt werden, z.B. in Frühstückspause und Mittagspause. Bei Unterteilung muss die Pausenzeit mindestens 15 Minuten betragen.
  • Wenn du aus betrieblichen Gründen, wie beispielsweise einem Stromausfall oder einer anderen Störung deine Arbeit unterbrechen musst, zählt diese Unterbrechung nicht als Pause.

Die Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben. Da bekommt der Ausbildungsbetrieb erhebliche Schwierigkeiten, wenn du diese nicht einhalten darfst.

Es ist gesetzlich verankert, dass man nach 6 Stunden Arbeit 30 Minuten Pause zugeschrieben wird. Vorallem wenn du minderjährig bist, solltest du dir eine kleine Auszeit gönnen.

Du musst mindestens eine Stunde Pause machen, natürlich musst du aber auch länger bleiben. Acht Stunden Arbeit und eine Stunde Pause.

Das ist so nicht erlaubt bei 8 stunden arbeit steht dir 1 stunde pause zu und das sind dan entweder 2 mal 30 Minuten oder 15 und 45 min unten!

Wen man dich da keine pause machen Läst ist das ein verstoß gegen das Jugendschutz Gesetz das pausen gesetzt und das Jugend arbeits Schutz gesetzt!

Selbst über 18 stehen dir die pausen zu!

Mit Pausen muss man nicht länger machen man ist nur 9 stunden da arbeitet aber nur 8 stunden!

So ein verhalten sollte deine Kammer gemeldet werden den das geht so gar nicht!