Ausbildung gefunden muss ich mich an einer Schule selbst anmelden?

7 Antworten

Im Normalfall meldet dich der Betrieb bei der Berufsschule an. Bei mir war es damals so: Ich war in einer Büroausbildung und  am ersten Tag in der Berufsschule mussten alle noch so einen Zettel (Wo man Ausbildung macht und solche Sachen) für die Anmeldung ausfüllen, obwohl die meisten schon vom Betrieb angemeldet waren.

Einige Betriebe mache das. Bei anderen machen die Auszubildende selber. Wenn es der Betrieb nicht macht, sollte es der Auszubildende machen. Wenn es aber der Auszubildende macht, braucht es der Betrieb nicht mehr zu machen.


Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass der Betrieb für die Anmeldung zur Berufsschule zuständig sei. Im Schulgesetz NRW steht in § 41 (2): "Bei Schülerinnen und Schülern im Bildungsgang der Berufsschule obliegt die Verantwortung für die regelmäßige Teilnahme auch der oder dem Ausbildenden oder der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber (Mitverantwortliche für die Berufserziehung); sie zeigen der Berufsschule den Beginn und die Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses an." Wichtig dabei ist 'der Betrieb zeigt an'. Eine Anzeige hat rechtlich eine andere Qualität wie eine Anmeldung. Wenn der Betrieb die Anmeldung zur Berufsschule durchführen müsste, würde damit ein wichtiger datenschutzrechtlicher Grundsatz verletzt. Das widerspräche dem datenschutzrechtlichen Selbstbestimmungsrecht des Auszubildenden. Daraus folgt: Beide müssen etwas tun. Der Auszubildende muss sich selbst anmelden. Der Betrieb muss das Ausbildungsverhältnis der betreffenden Schule anzeigen. Dabei müssen beide die im Ausbildungsvertrag getroffen Vereinbarungen (Ausbildungsberuf, Schule) beachten. Auch wenn es kompliziert klingt und in der Praxis meist anders gehandhabt wird, aber so ist die Rechtslage.

In der Regel erledigt das die Personalabteilung deines Betriebes:)

Der Betrieb meldet dich in der Berufsschule an.