Ausbildung als Erzieher trotz Verurteilung?
Ich möchte nächstes Jahr meine Ausbildung zum Erzieher beginnen und muss deswegen nächstes Jahr auch ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen. Vor fast 2 Jahren wurde ich wegen nicht Erfüllung der Schulpflicht zu 75 Sozialstunden verurteilt.
Mir ging es in dieser Zeit mental sehr schlecht und ich hatte eine Schulangst entwickelt, weswegen ich nicht mehr erschienen bin. Ich habe statt den Sozialstunden eine Geldstrafe bezahlt und bin in stationäre Therapie gegangen.
Mir gehts jetzt viel besser und ich habe die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Ich frage mich jetzt aber ob dies meine Chance auf die Ausbildung zerstören könnte. Ich möchte Kindern und Jugendlichen die vielleicht in der selben Situation wie ich damals stecken helfen, weswegen diese Ausbildung sehr wichtig für mich ist.
3 Antworten
Als Bereichsleiter für städtische Kitas kann ich dir zum einen versichern, dass nur einschlägige Vorstrafen zum Ausschluss führen, bedeutet, dass nur Straftaten gegen Kinder im Führungszeugnis relevant wären. Darüber hinaus war ich auch lange im Bereich Jugendgerichtshilfe tätig und kann dir des weiteren auch versichern, dass die Nichterfüllung der Schulpflicht bzw. die Verurteilung (wahrscheinlich war es nicht mal ein Urteil sondern eine Auflage mit Einstellung) auch überhaupt nicht im Führungszeugnis auftaucht.
...zumal das ja wohl noch als Minderjähriger war, da sind die Tilgungsfristen eh kürzer (falls es überhaupt eingetragen wurde).
Man will ja Minderjährigen nicht ihr Leben verbauen.
Hallo
Frühzeitig alles versaut, dass wird nicht klappen, keine Leiterin / Leiter wird Dich annehmen.
Viel Erfolg wo anders
Klar. Warum nicht?!