Aufzählung / Nummerierung bei nur einem Aufzählungspunkt?
Wie nummeriere ich richtig wenn ich nur einen Aufzählungspunkt habe?
Ich kann mich erinnern dass es irgendeine DIN Norm gibt die dazu Anwendung findet.
z.B. habe ich eine Überschrift in einer Liste mit "Grundstücke" und dann kommt eine Aufzählung wobei ich nur ein Grundstück besitze "Hauptstraße 123".
Würde ich dann 1. Hauptstraße 123 schreiben oder einfach nur "Hauptstraße 123"???
Ich meine dass ich dann nur "Hauptstraße 123" schreiben muss.
Anders wäre es doch wenn ich mehrere Grundstücke besitze in diesem Beispiel, dann
- Hauptstraße 123
- Leipziger Allee 234
- Berliner Straße 1
(In meinem Beispiel geht es um Bilanzangaben nach HGB; hier vereinfachend dargestellt wenn niemand mit meinem Beispiel etwas anfangen kann; Da würde ich dann schreiben in der Bilanz "Sachanlagen" und dann "Grundstücke" statt "1. Grundstücke" wenn ich sonst nichts hätte?))
Kann mir dazu jemand etwas Input geben MIT Quellenverweis auf eine DIN oder fachliche Publikation (Duden; Aufsatz; ....). Das wäre Spitze!
1 Antwort
Hallo,
prinzipiell muss ich sagen, dass du mit deiner Vermutung recht hast: Die Kennzeichnung einer Aufzählung (oder Nummerierung) soll man erst ab zwei Aufzählungspunkten anwenden. Auch ich habe das so gelernt und handhabe das immer noch so.
Hierfür gibt es folgende Quelle: In dem vom DIN Deutschen Institut für Normung e. V. herausgegebenen Werk (siehe hier):
Mathea, Siegried / Schulz, Gundula: Kommentar zur DIN 5008:2020. Mit Fragen und Anworten zu den Schreib- und Gestaltungsregeln, Berlin / Wien / Zürich: Beuth Verlag, 2020, heißt es auf S. 78 beim Punkt 173. Was sind Aufzählungen?:
„Aufzählungen sind Teile eines Textes, die besonders gekennzeichnet werden. Enthält ein Absatz z. B. zwei oder mehr wesentliche Themenbereiche, dann können diese gesondert gekennzeichnet werden. (...)“
Du siehst also: Die besondere Kennzeichnung soll laut DIN 5008:2020 erst ab zwei oder mehr Themenbereichen vorgenommen werden.
Gruß, BerchGerch
PS: Dieses Prinzip gilt übrigens nicht nur in der Textverarbeitung, sondern auch beispielsweise beim Verfassen von Aufsätzen: Auf ein „erstens“ muss zumindest ein „zweitens“ folgen.