Auftragsvergabe an Ehemann?

2 Antworten

Es besteht Vertragsfreiheit.

Öffentliche Ausschreibungen sind nur für Behörden / öffentliche Hand vorgeschrieben

So können Firmen aus der Privatwirtschaft frei entscheiden, ob sie einen Auftrag ausschreiben möchten oder nicht. Anders als öffentliche Auftraggeber:innen sind sie zur Ausschreibung nicht verpflichtet. Sie können auch frei darüber entscheiden, wem sie den Auftrag erteilen wollen.

Du bist weder eine Aktiengesellschaft noch ein 'öffentlicher Auftraggeber'. Du gibst, wenn du keine Mitgesellschafter hast nur dein eigenes Geld aus. Deshalb bist du niemandem Rechenschaft schuldig wo und wie du das Geld ausgibst, da, wenn du für eine Leistung zu viel bezahlst, nur dein eigens Vermögen Schaden nimmt.

Im Gegenteil, bei steuerlicher Getrenntveranlagung könnt ihr durch geschickte Auftragsvergabe und Rechnungsstellung die Gewinne zum demjenigen verschieben, der mit seiner Firma den geringeren Steuersatz hat. Da kann euch aber der Steuerberater genauere Auskunft geben.