Aufhebungsvertrag unterzeichnen oder auf Kündigung warten?

2 Antworten

Sicher würde es darauf ankommen, wie lange der Arbeitgeber zahlen muß. Will er eine ordentliche Kündigung aussprechen, dann bezahlt er bis 31.10.2024. Warum ist es 1 Monat Kündigungsfrist und nicht 3 Monate? Wenn Du dich erneut krankschreiben läßt zahlt er länger und die Kündigungsfrist wird nicht verlängert, sondern er muß erneut eine Kündigung schreiben. So kann noch viel falsch laufen für Deinen Arbeitgeber. Kannst Du über eine Abfindung verhandeln? Also eine Zahlung bis mindestens 31.12.2024.


Familiengerd  07.09.2024, 12:43
Wenn Du dich erneut krankschreiben läßt zahlt er länger und die Kündigungsfrist wird nicht verlängert, sondern er muß erneut eine Kündigung schreiben.

Was soll das denn konkret heißen? Wieso "erneute Kündigung"?

BVBDortmund  07.09.2024, 12:47
@Familiengerd

Na was wohl , die erste Kündigung wird unwirksam, ob mit Arbeitsgericht oder ohne, wie es der Arbeitgeber will. Aber egal, er muß es eh aushalten. ;-)))

Familiengerd  07.09.2024, 12:51
@BVBDortmund
die erste Kündigung wird unwirksam,

Wieso das?

ob mit Arbeitsgericht oder ohne

Eine Kündigung wird erst bei erfolgreicher Klage beim Arbeitsgericht unwirksam. Ansonsten wird sie wirksam, wie unberechtigt oder fehlerhaft sie auch sein mag.

BVBDortmund  07.09.2024, 12:55
@Familiengerd

Nee, wenn jemand harte Geschütze auffährt, knickt die Gegenseite ein. Akzeptiert alles, was sie nicht wollten. Wieso? Aus Angst.

BVBDortmund  07.09.2024, 13:10
@Familiengerd

Das steht doch in meiner Erwiderung. Anders ausgedrückt, im Krieg tanzt jeder mit dem, der vorbei kommt.

Melone667 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 15:32
@Familiengerd

ich habe ja noch keine kündigung erhalten, lediglich läuft die frist zur möglichkeit der unterzeichnung des aufhebungsvertrages am montag ab. sieben tage wurden mir gegeben dazu. ich möchte auch gar keinen krieg führen, ich möchte nur sicherstellen, dass ich irgendwie finanzierungsmöglichkeiten in anspruch nehmen kann. ich danke schon vielmals allen für die kommentare und antworten

Melone667 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 12:12

..was meinst du mit "AG zahlt länger"? Rutsche ich nicht automatisch nach 6 Wochen Krankheit ins Krankengeld?

BVBDortmund  07.09.2024, 12:28
@Melone667

Ich weis nicht wodurch die Kündigungsfrist so verkürzt wurde. Gesetzliche Kündigungsfrist ist 3 Monate. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html Wenn man Deinen Arbeitsvertrag geändert hat, hat man es schriftlich gemacht und auch mehr bezahlt? Krankengeld gibt es nach 6 Wochen, allerdings muß die selbe Erkrankung vorliegen, wenn nicht, geht die 6 Wochen Frist von vorne los. Der Arbeitgeber erfährt davon nicht, er kann aber bei der Krankenkasse nachfragen und feststellen lassen, dass ein Krankengeldanspruch besteht, ohne die Diagnose genannt zu bekommen. Eigentliich sind krankheitsbedingte Kündigungen vor dem Arbeitsgericht schwer durchzusetzen. Wenn der AG dann den Prozess zu verlieren droht, bleibt dem nichts anderes übrig als zu verhandeln. Würde sogar bedeuten, wenn die Hauptverhandlung vor dem Arbeitsgericht ist, er bis 31.03.2025 zahlen muß.

Melone667 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 15:35
@BVBDortmund

ja, es gab einen schriftlichen nachtrag zum ursprünglichen arbeitsvertrag, geändert wurde lediglich das gehalt, nach oben hin halt. küfri muss ich gleich nochmal nachschauen, bin mir aber sehr sicher dass 1 monat im vertrag steht. LG

Melone667 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 15:37
@BVBDortmund

die krankheit ist die gleiche, psychischer natur, macht das ganze nicht einfacher, denke gebrochenes bein wäre unkomplizierter....-.- ich mlchte einfach möglichst ohne trouble aus dem ganzen herauskommen, ohne am ende ohne vorübergehende finanzielle unterstützung dazustehen. bin halt im moment auch noch in der uni eingeschrieben, alles bisl verzwickt in meinem kopf gerade.

Melone667 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 12:09

und ich habe halt keine Rechtsschutzversicherung oder sowas und weiß nicht, was ich jetzt tun muss. Geld hab ich auch keins übrig leider.

Melone667 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 12:08

das weiß ich nicht mit der Abfindung..ich habe gestern einen Anruf von der Arbeit erhalten und mich nicht getraut ranzugehen, muss ich gestehen. Warum die KüFri so kurz ist, keine Ahnung.. hatte zuerst ne Stelle als Hilfskraft und bin dann zur Leitung befördert worden.. Küfri ist gleich geblieben

Familiengerd  07.09.2024, 12:44
@Melone667
Warum die KüFri so kurz ist, keine Ahnung.

Seit wann arbeitest Du bei diesem Arbeitgeber?

Achtung: bei einem Aufhebungsvertrag riskierst du Kürzungen durch das Arbeitsamt, sofern nicht klar ersichtlich ist, dass du damit einer drohenden Kündigung zuvorkommst.

Dein AG möchte natürlich den Aufhebungsvertrag, da er dich damit einfacher los wird. Für dich könnte das jedoch auch Nachteile haben. Das würde ich an deiner Stelle gut prüfen.


Familiengerd  07.09.2024, 12:47
Achtung: bei einem Aufhebungsvertrag riskierst du Kürzungen durch das Arbeitsamt

Bei einem Volkzeitstudium mit Erwerbstätigkeit besteht aber kein Anspruch auf Arbeitslisengeld!

Pixelated  07.09.2024, 13:33
@Familiengerd

Danke. Ich sollte die Fragen nicht bloß überfliegen. Der Teil ist mir entgangen.

Melone667 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 12:09

das genau ist ja meine Frage ;-)