Aufhebungsvertrag unterzeichnen oder auf Kündigung warten?
Hallo liebe Community,
ich habe folgendes Problem:
Ich bin seit vier Wochen krankgeschrieben, ich werde wahrscheinlich auch länger ausfallen. Ich bin noch in einem sozialversicherungspflichtigen Teilzeitverhältnis (19,5h/Woche) angestellt mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Ich bin auch noch eingeschriebene Vollzeitstudentin.
Der AG hat sich bereits gemeldet und möchte mich loswerden.. davon abgesehen möchte ich auch nicht wieder zurück.
Ich habe einen Aufhebungsvertrag zugeschickt bekommen, das "Angebot" gilt bis diesen Montag. Angebot: Freistellung von der Arbeit ab dem letzten Tag der aktuellen Krankmeldung (die ich aber auf jeden Fall verlängern muss), und dann Lohnfortzahlung bis 31.10.
Der 24.9. ist der letzte Tag der Lohnfortzahlung durch den AG.
Das neue Semester hat gerade angefangen und ich müsste die Beurlaubung beantragen und die Studierunfähigkeit attestieren lassen. Das dauert ja sicherlich ein paar Tage/Wochen.
Wie ist es dann mit Krankengeld, am 24.9. werde ich wahrscheinlich noch offiziell eingeschrieben sein?
Da ich meine Krankheit auskurieren möchte, möchte ich jetzt ein Urlaubssemester in der Uni beantragen und Bürgergeld beantragen, damit ich irgendwie das Nötigste finanzieren kann.
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung oder sowas.. ich habe mich bis jetzt nicht auf der Arbeit zurückgemeldet und gehe davon aus eine Kündigung zu erhalten, wenn ich diesen Aufhebungsvertrag nicht unterzeichne. Mag ihn nicht unterzeichnen weil ich dann sicherlich eine Sperre beim Bürgergeld erhalte.
Kann mir jemand einen Rat geben, was am besten zu tun ist? Kündigungsfrist ist 1 Monat.
Hoffe ich habe es verständlich erklärt.
Vorab besten Dank für hilfreiche Antworten!
2 Antworten
Sicher würde es darauf ankommen, wie lange der Arbeitgeber zahlen muß. Will er eine ordentliche Kündigung aussprechen, dann bezahlt er bis 31.10.2024. Warum ist es 1 Monat Kündigungsfrist und nicht 3 Monate? Wenn Du dich erneut krankschreiben läßt zahlt er länger und die Kündigungsfrist wird nicht verlängert, sondern er muß erneut eine Kündigung schreiben. So kann noch viel falsch laufen für Deinen Arbeitgeber. Kannst Du über eine Abfindung verhandeln? Also eine Zahlung bis mindestens 31.12.2024.
Na was wohl , die erste Kündigung wird unwirksam, ob mit Arbeitsgericht oder ohne, wie es der Arbeitgeber will. Aber egal, er muß es eh aushalten. ;-)))
die erste Kündigung wird unwirksam,
Wieso das?
ob mit Arbeitsgericht oder ohne
Eine Kündigung wird erst bei erfolgreicher Klage beim Arbeitsgericht unwirksam. Ansonsten wird sie wirksam, wie unberechtigt oder fehlerhaft sie auch sein mag.
Nee, wenn jemand harte Geschütze auffährt, knickt die Gegenseite ein. Akzeptiert alles, was sie nicht wollten. Wieso? Aus Angst.
Das steht doch in meiner Erwiderung. Anders ausgedrückt, im Krieg tanzt jeder mit dem, der vorbei kommt.
ich habe ja noch keine kündigung erhalten, lediglich läuft die frist zur möglichkeit der unterzeichnung des aufhebungsvertrages am montag ab. sieben tage wurden mir gegeben dazu. ich möchte auch gar keinen krieg führen, ich möchte nur sicherstellen, dass ich irgendwie finanzierungsmöglichkeiten in anspruch nehmen kann. ich danke schon vielmals allen für die kommentare und antworten
..was meinst du mit "AG zahlt länger"? Rutsche ich nicht automatisch nach 6 Wochen Krankheit ins Krankengeld?
Ich weis nicht wodurch die Kündigungsfrist so verkürzt wurde. Gesetzliche Kündigungsfrist ist 3 Monate. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html Wenn man Deinen Arbeitsvertrag geändert hat, hat man es schriftlich gemacht und auch mehr bezahlt? Krankengeld gibt es nach 6 Wochen, allerdings muß die selbe Erkrankung vorliegen, wenn nicht, geht die 6 Wochen Frist von vorne los. Der Arbeitgeber erfährt davon nicht, er kann aber bei der Krankenkasse nachfragen und feststellen lassen, dass ein Krankengeldanspruch besteht, ohne die Diagnose genannt zu bekommen. Eigentliich sind krankheitsbedingte Kündigungen vor dem Arbeitsgericht schwer durchzusetzen. Wenn der AG dann den Prozess zu verlieren droht, bleibt dem nichts anderes übrig als zu verhandeln. Würde sogar bedeuten, wenn die Hauptverhandlung vor dem Arbeitsgericht ist, er bis 31.03.2025 zahlen muß.
ja, es gab einen schriftlichen nachtrag zum ursprünglichen arbeitsvertrag, geändert wurde lediglich das gehalt, nach oben hin halt. küfri muss ich gleich nochmal nachschauen, bin mir aber sehr sicher dass 1 monat im vertrag steht. LG
die krankheit ist die gleiche, psychischer natur, macht das ganze nicht einfacher, denke gebrochenes bein wäre unkomplizierter....-.- ich mlchte einfach möglichst ohne trouble aus dem ganzen herauskommen, ohne am ende ohne vorübergehende finanzielle unterstützung dazustehen. bin halt im moment auch noch in der uni eingeschrieben, alles bisl verzwickt in meinem kopf gerade.
und ich habe halt keine Rechtsschutzversicherung oder sowas und weiß nicht, was ich jetzt tun muss. Geld hab ich auch keins übrig leider.
das weiß ich nicht mit der Abfindung..ich habe gestern einen Anruf von der Arbeit erhalten und mich nicht getraut ranzugehen, muss ich gestehen. Warum die KüFri so kurz ist, keine Ahnung.. hatte zuerst ne Stelle als Hilfskraft und bin dann zur Leitung befördert worden.. Küfri ist gleich geblieben
Achtung: bei einem Aufhebungsvertrag riskierst du Kürzungen durch das Arbeitsamt, sofern nicht klar ersichtlich ist, dass du damit einer drohenden Kündigung zuvorkommst.
Dein AG möchte natürlich den Aufhebungsvertrag, da er dich damit einfacher los wird. Für dich könnte das jedoch auch Nachteile haben. Das würde ich an deiner Stelle gut prüfen.
Achtung: bei einem Aufhebungsvertrag riskierst du Kürzungen durch das Arbeitsamt
Bei einem Volkzeitstudium mit Erwerbstätigkeit besteht aber kein Anspruch auf Arbeitslisengeld!
Danke. Ich sollte die Fragen nicht bloß überfliegen. Der Teil ist mir entgangen.
Was soll das denn konkret heißen? Wieso "erneute Kündigung"?