Aufenthaltstitel?

1 Antwort

Nein, für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG ist eine abgeschlossene Berufsausbildung notwendig.

Eine Aufenthaltserlaubnis für die Zeit der Berufsausbildung ist aber nach § 16a AufenthG möglich, sofern die zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 4. Semester