Aufenthalt Niederlassungserlaubnis?

2 Antworten

ich hatte vor, alle 6 Monate nach Deutschland zu kommen für ein paar Wochen und dann wieder auszureisen. dadurch würde ich meinen Aufenthaltstitel behalten.

Nein, den wirst du dadurch nicht behalten. Der geht nicht nur verloren, wenn du ohne Genehmigung laenger als 6 Monate im Ausland bist, sondern auch, wenn du "aus einem seiner Natur nach nicht voruebergehenden Grunde ausreist" (AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 6).

Allerdings verlierst du aus diesem Grund und auch bei einem ungenehmigten laengeren Auslandsaufenthalt als 6 Monate die Niederlassungserlaubnis nicht, wenn du mindestens 15 Jahre rechtmaessig in Deutschland gelebt hast, dein Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund besteht (AufenthG § 51 Abs. 2).

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__51.html

wenn du in Dland gemeldet bleibst, so sind die Krankenversicherungsbeiträge fällig. Anspruch auf Rente hast sehr wahrscheinlich nicht.

aufgrund der Wohndauer in Dland wird die Aufenthaltserlaubnis nicht erlöschen können, dazu würde ich mich am Ausländeramt eingehend beraten lassen. Einen Job hast zur Zeit noch