Aufenthalt der gemeinsamen Tochter?

3 Antworten

Nun meine Frage: meine Tochter ist schon auf der neuen Schule angemeldet. 1. kann ich diese Anmeldung widerrufen? 2. kann ich meine Einwilligung zum Aufenthalt meiner Tochter bei ihrer Mutter widerrufen?

Die Abmeldung bei der alten und die Anmeldung bei der neuen Schule kann natürlich auch zurück genommen werden. Wie bei der Anmeldung benötigt es hier beide Unterschriften.

Wenn du bedenken hast, dass der Umzug deiner Tochter zu ihrer Mutter nicht gut sein sollte, kannst du auch die Einwilligung zurück ziehen. Hier müsst ihr aber beide miteinander reden. Ihr müsst eine Lösung für eurer Kind finden! Wenn ihr beide das nicht gemeinsam schafft, solltet ihr euch professionelle Hilfe in einer Erziehungsberatungsstelle suchen.

Jede Vereinbarung, auch eine Anmeldung lässt sich wieder ändern.

Ich würde das Gespräch mit der Mutter suchen. Ihr müsst eine gemeinsame Regelung finden, bezieht eure Tochter ein

warum sollte sie lügen. wenn sie derzeit keine zeit hat ist das eben so. du hast dich an die vereinbarung zu halten oder sie holt sich das kind selbst