Aufbauseminar nach Blitzer?
Hallo liebe GuteFrage Gemeinde. Undzwar habe ich eine Frage bezüglich Blitzern. Ich bin noch in der Probezeit.
meinen ersten Blitzer habe ich in einem arbeitsauto bekommen nachträglich auch auf mich gemeldet. In meinen zweiten bin ich nun vor 2 Tagen reingefahren habe nicht aufgepasst(war nicht am Handy) und bin innerorts mit ca 45 in einen 30er Blitzer gefahren. Wenn nun mein Brief kommt und ich ihn bezahle etc wird dann ein aufbauseminar auf mich zukommen oder kann es sein das der erste nicht auf meinen Namen Registriert wurde und der zweite jetzt sozusagen mein erster ist hat einer von euch schonmal eine solche Erfahrung gemacht oder arbeitet in der Gemeinde und kann mir dies beantworten und wenn er als mein zweiter gilt kann ich ihn evtl auf meine Mutter eintragen lassen. Und wird das wirklich bildlich abgeprüft?
2 Antworten
Da bei einer Überschreitung von ca. 15 km/h keine Eintragung in das Fahreignungsregister (= Punkte in Flensburg) erfolgt und es sich deshalb auch nicht um einen A-Verstoß handelt, folgt auch kein Aufbauseminar.
Also wenn du nicht mehr als 20 km/h drüber warst sollte es was die Geschwindigkeits-Überschreitung angeht bei einem Bußgeld bleiben. (Ich glaube max. 100 €)
Wie es mit dem Handy am Steuer aussieht ist eine andere Frage...
Aber wieso steht dann überall das es bei 2 B Verstößen zu einem aufbauseminar kommt?
Und ich hatte kein Handy am Steuer
Sorry. Falsch gelesen. Aber warum schreibst du das dann überhaupt?
Weil es so stimmt. Aber eine Geschwindigkeitsüberschreitung, die kein A-Verstoß ist, ist kein B-Verstoß, sondern einfach nichts von beidem.
Trotzdem. Sofern du nicht mehr als 20 km/h drüber warst sollte es bei einer Geldstrafe bleiben.
aber ab 2. B Verstoß wird doch immer ein aufbauseminar angeordnet🤔 oder auf welcher Grundlage kannst du das so überzeugend sagen? Sorry will echt nur sicher gehen 😂😅
Also laut Bußgeldkatalog ist alles unter 20 km/h ein B-Verstoß und alles über 21 km/h ein A-Verstoß
Ist es nicht. Ich weiß nicht, wo Du das her hast – es ist garantiert falsch.
Nein das ist falsch.
"Liegt die Geschwindigkeitsüberschreitung unter 21 km/h, ist dies weder ein A- noch ein B-Verstoß und die Probezeit wird nicht verlängert." (www.bussgeldkatalog.org)
Du kannst sonst auch gerne in den Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten schauen. In übersichtlicher Tabellenform findest Du die Werte für Pkw ohne Anhänger auf Seite 382.
Hab ich irgendwo mal gelesen habe jetzt aber Nochmal dazu etwas gesucht und ihr hattet recht zum Glück 😂 nie wieder mach ich den scheiß dachte gestern ich spüre mein Herz an den Füßen
Aber es ist doch ein B Verstoß? Und ich bin noch in der Probezeit 😅