Auf alte Ausbildung zurückgreifen?

2 Antworten

Durch eine andere Berufsausbildung und dazu noch in einem branchenfremden Fach, verliert die andere Berufsausbildung, sofern diese erfolgreich abgeschlossen ist, ja nicht ihre rechtliche Gültigkeit. Das Problem dürfte dann in der Praxis darin bestehen, passende Arbeitgeber zu finden, bei welchen diese Möglichkeit besteht. Gerade unter dem Aspekt des Schichtdienstes im Rettungsdienst, dürfte dies unter Umständen keine einfache Sache sein es sei denn, du arbeitest in dem einen Beruf unter der Woche und als Notfallsanitäterin dann (regelmäßig) an den Wochenenden, was das Privatleben auf Dauer allerdings sehr einschränkt. Auch dürfte es nicht einfach werden, überhaupt einen der sehr begehrten Ausbildungsplätze zum Notfallsanitäter zu bekommen. Hier sind nämlich zehn Bewerbungen auf einen freien Ausbildungsplatz bundesweit keine Ausnahme sondern der Regelfall und vielerorts, bringen die meisten der erfolgreichen Bewerber bereits die Qualifikation als Rettungssanitäter, eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 und ein- bis zwei Jahre Berufserfahrung im Rettungsdienst mit. Wenn dann noch bekannt wird, dass du diesen Beruf anschließend überhaupt nicht in Vollzeit ausüben möchtest sondern noch einen anderen Beruf und eventuell beides nicht unter einen Hut bekommst und dich somit für einen der beiden Berufe entscheiden musst und deine Wahl vielleicht dann nicht auf den Notfallsanitäter fällt, dann wird es nocheinmal ein ganzes Stück schwieriger.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Wenn du zwei passende Arbeitgeber dafür findest dann natürlich ja. Eine Ausbildung wird durch eine folgende Ausbildung ja nicht ungültig.