Assalamu alaikum, stimmt das?

6 Antworten

Alaikum salam,

nein, sie muss bis zur Eheschließung ihre Haare bedecken.

Ja, wenn der Vater/großer Bruder das erlaubt. Sie darf sogar zu ihm etwas sagen.

Wa aleykumu Salām wa rahmatullāhi wa barakātuh,

nein, das stimmt nicht. Vor der Nikkāh darf die Frau dem Mann ihre Haare nicht zeigen und muss sich bedecken

Nein, die Haare gehören zum Schambereich der Frau. Selbst wenn man verlobt ist, darf man sie nicht sehen:

Mann und Frau dürfen sich vor der Ehe nur in Gegenwart eines ihrer nahen Verwandten (Mahram) treffen. Der Mann darf dabei nur das Gesicht und die Hände der Frau betrachten, denn dies reicht für ihn aus, um festzustellen, ob sie seinen Vorstellungen entspricht oder nicht.
Eine Verlobung ist das gegenseitige Versprechen zu heiraten, das sich ein Mann und eine Frau geben. Die Verlobung ist nur eine Vorstufe der Heirat. Deshalb ist es den beiden Verlobten nicht erlaubt, sich ohne Anwesenheit Dritter in ein und demselben Raum aufzuhalten. Auch dürfen sie erst dann miteinander ausgehen, nachdem sie geheiratet haben. Solange sie nur verlobt sind, sind sie islamrechtlich Fremde und es ist ihnen im Umgang miteinander alles verboten, was fremden Personen im Umgang miteinander auch verboten ist.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 100-101

Nein, das stimmt nicht.

Erst wenn die beiden islamisch-rechtlich verheiratet sind, dürfen sie sich mit Begierde anschauen oÄ.

Hoffe konnte weiterhelfen,

Viele Grüße

Dumby

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin Muslim