Arbeitszeit?

1 Antwort

Sich auf verbale Absprachen zu berufen wenn es einen schriftlichen Vertrag gibt stell ich mir rechtlich schwierig vor.

Wenn eine Job Bezeichnung im Vertrag gibt, wovon ich ausgehe, sollte aber erkennbar sein wenn Aufgaben absolut berufsfremd sind Z. B. Hausmeister und Aufgabe ist es Hund zum hubdefriseur fahren.

Wenn du regelmäßig morgens extra arbeitest kommst du er doch locker über die übliche vertragliche Arbeitszeit.

Ggf gegenüber dem AG mal damit Argumentieren.


dasmeisslein 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 01:24

Danke erstmal für deine schnelle Antwort! Also Eine nähere Berufsbezeichnung steht nur im Kopf des Arbeitsvertrages (Objekt Hausmeister ) Da es sich bei der Firma um ein Hausmeisterdienst handelt die auch Reinigungsdienste anbietet ich aber keinerlei Erfahrung im Reinigungsdienst habe was ich auch im Gespräch explizit sagte und er es auch weiß. Ich es aber trotzdem machen soll und die Arbeitsstunden separat abgerechnet werden wie mir gesagt wurde auch einen Separaten Stundenzettel führen muss heist es nein das zählt nicht zu der Arbeitszeit.

dieLuka  23.09.2024, 01:29
@dasmeisslein

Ganz ehrlich such dir was anderes und verschwinde aus dem Laden..

Seperate stundenzettel damit je Kunde die Stunden abgerechnet werden können sollte nicht dazu führen das es plötzlich keine Arbeitszeit ist. Du hast einen Arbeitsvertrag nicht 2.

Wenn du für den AG arbeitest ist das Arbeitszeit.

dasmeisslein 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 01:34
@dieLuka

auch wenn im Arbeitsvertrag steht das ich mich verpflichte Mehrarbeit zu leisten?

dieLuka  23.09.2024, 01:40
@dasmeisslein

Überstunden müssen bezahlt werden und man kann ggf debattieren ob dauerhaft Arbeit nach plan noch als überstunden zählen. Thema für die rechts Profis.

Wenn du unbedingt auf den AG bestehst lohnt ggf ne Stunde mit nem rechts Experten. Offline weil du auf gf nicht prüfen kannst was die leute wissen.

Ansonsten was neues suchen und gehen. Jeder Supermarkt sollte dir 7:00 - 15:30 ermöglichen können wenn du dir das vorstellen kannst

dasmeisslein 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 01:53
@dasmeisslein

wie kan ich mich jetzt am besten verhalten und würde ich mich sogar strafbar machen wenn ich es weiter hin machen würde weil ich weiß das ich eigendlich keine Reinigungskraft bin sondern hausmeister und somit mich mit dem zu benutzende Reinigungsmitteln nicht auskenne?

dieLuka  23.09.2024, 01:58
@dasmeisslein

Uff ich würde vermuten das du dich nicht strafbar machst weil reinigungskraft kein geschützter Beruf ist für den man zwingend eine Ausbildung braucht.

Das du keine einweisung in die Mittel bekommen hast wäre für mich ein weiterer negativ Punkt des AG.

Wie Gesagt ich würde mich woanders bewerben und gehen sobald was neues gefunden wurde.

dasmeisslein 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 02:10
@dieLuka

nur sollte ich weiterhin die Arbeiten verrichten oder darf ich mich weigern gegen über meines Arbeitgebers?