Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben und jetzt schwanger..was nun?

4 Antworten

Weisst Du, wie ich es bei diversen Kolleginnen erlebt hab?

Unterschreiben.

Die frohe Botschaft hast Du erst später unterhalten.

Und während der Probezeit kannst Du natürlich jederzeit fristgerecht ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

ABER.. vielleicht tun sie das gar nicht, wenn sie dann schon länger festgestellt haben, was sie an Dir haben?

Nur nicht enttäuscht sein, wenn's blöd läuft.

Denk nur auch dran, dass Du im VK ja sicherlich viel stehst.. und womöglich nicht so fit sein wirst.

UND!!!! >>Rein gesetzlich musst Du gar nichts sagen.. nicht mal ehrlich antworten, wenn Du direkt gefragt würdest.


Ist der Vertrag dann überhaupt gültig?

Ja - was würde dieser Arbeitgeber machen wollen, wenn Du nach Unterschrift des Vertrages im Dezember Deinen neuen Arbeitsplatz per Anfang April mit deutlich erkennbarem Schwangerschaftsbäuchlein antrittst?

Eine Frage nach einer Schwangerschaft ist nicht zulässig und Du selbst musst sie nicht offenbaren.

Und dann hätte ich ja noch Probezeit ab 1.4.!

Irrelevant - während einer Schwangerschaft fällt die Probezeit sozusagen weg - es gilt das Mutterschutzgesetz und mithin bist Du sofort "unkündbar".

https://www.iww.de/pp/praxisfuehrung/arbeitsrecht-darf-man-eine-bei-der-einstellung-bestehende-schwangerschaft-verschweigen-f65981


Sandra100200 
Beitragsersteller
 17.11.2019, 12:57

Danke für die Infos. Was ist wenn ich nach der Unterzeichnung (zb im Februar) sagen würde dass ich schwanger bin? Kann er den Vertrag anfechten?

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Parhalia2  17.11.2019, 12:52

Ich möchte Dir hier grundlegend nicht widersprechen in Deiner Antwort , aber es hinterläßt doch durchaus einen faden Beigeschmack für ein erst ab frühestens April 2020 anlaufendes AV eine bereits ( medizinisch ) bestätigte Schwangerschaft bewußt , aber durchaus zumindest allgemein rechtens verschweigen zu wollen. 🤔

Aber hier mal ganz nebenbei gefragt ... bekommt der Arbeitgeber von staatlicher Seite da nicht irgend welche Ersatzleistungen für die Zeiten , wenn eine werdende Mutter dann tatsächlich in Mutterschutz ( wegen zeitweiligen Beschäftigungsverbotes ) gehen muß . ( Ich frage das hier nur im Sinne der Fragestellung )

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Du bist in einer Vertragsanbahnung zwar rechtlich nicht verpflichtet , auf Fragen nach Kinderwunsch , oder einer bereits bestehenden Schwangerschaft gegenüber einem potenziellen Arbeitgeber zu antworten , aber Offenheit und Ehrlichkeit können freiwillig oft die bessere Lösung sein.

Wenn Du bereits jetzt sofort etwas bekommen könntest, wäre es den Versuch wert , freiwillig und offen erst einmal mit den möglichen Arbeitgebern von vornherein zunächst einmal ein befristetes AV zur Einarbeitung anzustreben, um dann nach der Niederkunft des Kindes anschließend ggf. fest in Voll- / oder Teilzeit in den Betrieb einsteigen zu können als Option , sobald es zeitlich dann wieder für Dich paßt und sich jemand aus der Familie dann zeitweise um Dein Baby kümmern könnte.

In der wievielten SSW bist Du momentan denn und hättest Du nach der Niederkunft & Babypause schon sicher eine Betreungsmöglichkeit für Dein Neugeborenes für die Stunden, wo Du dann ( wieder ) arbeiten würdest ?

Die Arbeitsagentur oder das Jobcenter dürfen Dir keinen Strick daraus drehen, wenn Du jetzt erst einmal nur nach befristeten Stellenangeboten suchen würdest unter gegebener Begründung einer bereits bestehenden Schwangerschaft.

Ich empfehle Dir in dieser Frage nur ein offen und ehrliches Zugehen auf mögliche Arbeitgeber rein freiwillig.


Sandra100200 
Beitragsersteller
 17.11.2019, 12:48

Die Arbeit wäre eine leitende Stelle, daher TZ eher unmöglich (nach der Geburt). Ich bin ganz am Anfang, 2. SSW. Heute erst erfahren... die Stelle ist auch nicht von der Agentur gekommen. Es war schon fix, dass ich in 3 Wochen unterschreibe...

wenn ich ehrlich bin, was ich normal anstrebe, wird es zu keinem Vertrag kommen.... und ich wäre weiterhin arbeitslos.

Der Arbeitsbeginn wäre zudem erst im April nächstes Jahr. Ist der Arbeitsbeginn „egal“ in Zusammenhang mit der Vertragsunterzeichnung?

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Parhalia2  17.11.2019, 13:09
@Sandra100200
Der Arbeitsbeginn wäre zudem erst im April nächstes Jahr. Ist der Arbeitsbeginn „egal“ in Zusammenhang mit der Vertragsunterzeichnung?

Das mit "April" war ja klar in Deiner Fragestellung genannt . Die Frage wäre hier nur, ob Dein vorzeitig unterschriebener AV eine Klausel mit vorzeitiger Kündigungsmöglichkeit dahingehend enthalten könnte, oder wird, die es beiden Seiten ermöglicht , diesen Vorvertrag bereits vor dem 01.04.2020 noch ohne Angabe von Gründen kündigen zu können.

Ich weiß, in welcher Zwickmühle Du gerade steckst .

Auch wenn Du mich nun ggf. verfluchen wirst , und einige Mitleser hier mich dafür am liebsten steinigen würden, aber hast Du das den Gedanken an eine mögliche Abtreibung schon mal in Erwägung gezogen ? Noch wäre das legal nach der gesetzlichen Pflichtberatung möglich , wenn Du diese Chance auf einen hoffentlich sicheren Arbeitsplatz nicht verstreichen lassen willst , bzw. das künftige AV dahingehend nicht unnötig belasten willst durch Verschweigen der bereits bestehenden Schwangerschaft.

Ich möchte Dir hier definitiv kein schlechtes Gewissen einreden, sondern ich möchte nur daran apellieren, Dich für Dich selbst gründlich mit dieser "Zwickmühle" gedanklich auseinander zu setzen. Ich bleibe dahingehend bewußt Dir gegenüber absolut neutral , weil es halt eine sehr belastende Gedankenabwägung für Dich werden wird.

"Ich würde...freiwillig ... " gegenüber dem künftigen Arbeitgeber habe ich ja bereits geäußert. ( Da bohre ich auch nicht weiter nach )

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Ehrlichkeit währt am Längsten. Ist natürlich jetzt nicht die beste Situation, aber ich würde den Arbeitgeber in einem ordentlichen Gespräch informieren. Mach das persönlich unt vertraut und dann wird sich schon eine Lösung ergeben.

Viel Erfolg!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung