Arbeitsregelung mit 15?

1 Antwort

Das kannst Du ganz einfach selber im Jugendarbeitsschutzgesetz nachlesen.

Beachte dabei, dass Pflichtaufenthalte in (D)einer Schule bzgl. täglicher Arbeitszeiten und täglicher Freizeitruhe immer mit einzurechnen sind. ( Gesamtschulstundenzeit ohne Pausen )

Im Bezug auf die ununterbrochene tägliche Nachtruhezeit ist wochentags der zeitliche Beginn der ersten Schulstunde bis zum Feierabend Deines Nebenerwerbs zu beachten.

LG


Ioaimo 
Beitragsersteller
 17.08.2023, 10:05

vielen dank

1