Arbeitsrechtsschutzversicherung?

9 Antworten

Idr sind da Wartezeiten einzuhalten und die Versicherung zahlt erst für Fälle die danach eingetreten sind.

Aber auch wenn es keine Wartezeiten gibt, wenn der eigentliche Schadensfall, zb eine Kündigung oder Abmahnung gegen die man vorgehen will schon vor Abschluss der Versicherung eingetreten ist, wird keine Versicherung den Schaden übernehmen.

Gewerkschaften sind da oft kulant und bieten eine Beratung auch für Neumitglieder an.

Arbeitsrechtschutz ist üblicherweise in Deinem Gewerkschaftsbeitrag enthalten. Und wer so einen Arbeitgeber hat wie Du, der ist doch bestimmt Gewerkschaftsmitglied.

Versicherungen zahlen generell nicht für Schäden, die schon vor Vertragsabschluss eingetreten oder absehbar waren.

Wegen einer Erstberatung beim Anwalt lohnt sich in der Regel die Inanspruchnahme einer Versicherung nicht - Papierkram, Wartezeit, Selbstbeteiligung.

Nein, in der Regel übernehmen die Rechtschutzversicherungen dann erst Fälle ab Vertragsbeginn. Es kommt sogar vor, dass sie für bestimmte Rechts Vorfälle eine Sperrzeit von 3-6 Monaten ab Datum des Abschlusses des Vertrages haben. Du musst immer genau in die Bedingungen gucken.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Nein selbst wenn du heute eine Versicherung abschließt kannst du nicht auf diese pochen denn gerade die Rechtsschutz am Arbeitsplatz ist an einer Karenzzeit gebunden.

Mein Tipp: Wenn du nicht gerade gut verdienst, kannst du einen Antrag auf Beratungshilfe stellen beim zuständigen Gericht. Das könnte theoretisch auch ein Anwalt oder die Kanzlei machen …

Die Versicherung übernimmt alle vereinbarten Kosten, die mit einem Streit verbunden sind: Sowohl die Kosten für eine Erstberatung beim Anwalt, nachfolgende Anwaltskosten, Gerichtskosten, Vollstreckungskosten als auch die Kosten der Gegenseite (wenn Sie den Streit verlieren sollten) werden übernommen.

Quelle

Hier jetzt eine von der Sparkasse.


MeisterRuelps, UserMod Light  11.07.2024, 10:35

Das gilt aber nur für Fälle (oder meistens) die nach Abschluss entstanden sind. Selten gibt es Versicherer, die das auch rückwirkend machen

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MeisterRuelps, UserMod Light  11.07.2024, 10:38
@SirSilenius

Indirekt schon. Es ging ja um die Frage, ob bei gleichzeitigem Abschluss der Versicherung diese auch in Anspruch genommen werden kann.

Dies impliziert, dass der Fragesteller, genau weiß, was Sache ist und die Sache Jetzt gerade oder in der Vergangenheit stattgefunden haben muss, da er nicht in die Zukunft blicken kann

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