Arbeitsplatz Amtsgericht tückischer Fehler?

4 Antworten

Nach dieser Logik dürfte die Freundin dann die Stempel niemandem mehr aushändigen.

Wie soll denn das mit dem Umstand zusammen kommen können, dass diese Stempel Eigentum der Behörde und nicht des Mitarbeiters sind?

Und wäre dann der Freundin auch verboten, in Urlaub zu fahren, die Arbeitsstelle zu wechseln oder gar in den Ruhestand zu gehen? Jede dieser Handlungen wäre zwangsnotwenig damit verbunden, dass andere Personen Zugriff auf die Stempel bekommen.

Das sind nicht nur Stempel, es sind Dienstsiegel.

Und wenn deine Freundin bevollmächtigt ist, Dienstsiegel zu nutzen, dann darf das der Vorgesetzte allemal.

Vielleicht war es ein Test, vllt hat der Vorgesetzte einfach seine Dienstsiegel zu Hause vergessen. Wir werden es nie rausfinden.

ich kenne die Vorgabe wegen der Stempel nicht. Das schicke ich voraus.

Sie darf sie nicht rausgeben. Aber es ist ihr Vorgesetzter. Soll sie ihrem Vorgesetzten das verweigern???? Das ist ihr Chef und er gibt die Anweisungen.

Sie sollte - falls nachgefragt wird - niemals sagen, sie hätte nicht nachgedacht! Sie sollte, falls es überhaupt jemanden interessiert, sagen, sie hat gedacht, sie wäre weisungsgebunden zum Vorgsetzten. Sie hätte eher mit Konsequenzen gerechnet, wenn sie ihrem Vorgesetzten widerspricht in dieser Weise. FALLS sie gefragt wird!

es ist ihr Vorgesetzter und der bestimmt die Musik.