APE 50 Scheinwerfer abkleben Böser Blick?

2 Antworten

Der sog. Böse Blick ist nichtmehr zulässig. Weil das Licht nichtmehr so leuchten kann wie es ursprünglich gedacht war. Das hat was mit der Lichtbrechung zutun. Ist zwar doof aber leider Fakt. Ich kenne einige die den Bösen Blick vom Auto oder LKW abmachen mussten. Diese Verbotsliste wird auch immer länger.

Mit den Arbeits-Scheinwerfern oder Zusatz-Scheinwerfern zu fahren ist nicht zulässig. Das ist nur bei Fahrzeugen von den Straßenmeistereien (z. B. Streu- und Räumdienst) oder Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Anbauten erlaubt wo die Hauptscheinwerfer durch Geräte verdeckt sind

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das ist eine Änderung, die vom TUV abgenommen werden muss.