APE 50 Scheinwerfer abkleben Böser Blick?
Hallo,
ich will meiner APE 50 einen bösen Blick verpassen.
also ein bisschen zukleben oben und unten , will aber kein stress von der polizei deshalb wollte ich fragen ob es erlaubt ist den scheinwerfer zuzukleben.
(habe einen Arbeitslicht auf den Dach gemacht)
Vielen Dank
2 Antworten
Der sog. Böse Blick ist nichtmehr zulässig. Weil das Licht nichtmehr so leuchten kann wie es ursprünglich gedacht war. Das hat was mit der Lichtbrechung zutun. Ist zwar doof aber leider Fakt. Ich kenne einige die den Bösen Blick vom Auto oder LKW abmachen mussten. Diese Verbotsliste wird auch immer länger.
Mit den Arbeits-Scheinwerfern oder Zusatz-Scheinwerfern zu fahren ist nicht zulässig. Das ist nur bei Fahrzeugen von den Straßenmeistereien (z. B. Streu- und Räumdienst) oder Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Anbauten erlaubt wo die Hauptscheinwerfer durch Geräte verdeckt sind
Das ist eine Änderung, die vom TUV abgenommen werden muss.