Anzeige wegen falscher Kleiderkreisel Angaben?

3 Antworten

Mit der Polizei kommt die "gute Dame" nicht weiter. Eine Straftat liegt hier - ziemlich offensichtlich - nicht vor. Man könnte allenfalls an einen Betrug (§ 263 StGB) denken, aber auch das ist eher fernliegend. Denn dafür müsste man dir eine vorsätzliche Täuschung (darüber, dass die Hose keine Löcher hat) nachweisen können. Das ist hier ziemlich abwegig. In dieser Hinsicht kannst du also ganz beruhigt sein. Die Polizei kümmert sich nicht um zivilrechtliche Streitigkeiten; dafür ist sie in aller Regel nicht zuständig.

Davon unabhängig ist jedoch die (zivilrechtliche) Frage, ob die Dame einen Anspruch auf Rückzahlung hat. Die Polizei kann und wird ihr nicht dabei helfen, einen solchen Anspruch durchzusetzen. Dafür müsste sie dich verklagen, wenn du nicht freiwillig zahlst. Ob ihr das den Aufwand wert ist, muss sie natürlich selbst wissen.

Es geht im Endeffekt um folgende Fragen:

  1. Habt ihr die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen?
  2. Falls ja: ist diese Vereinbarung unwirksam, weil du arglistig den Mangel verschwiegen hast?
  3. Falls kein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde: stellen die Mini-Löcher einen Sachmangel im Sinne von § 434 BGB dar?

Zur 1. Frage:

Allein die Tatsache, dass es sich um einen sogenannten Privatkauf handelt, schließt noch nicht die Gewährleistungsrechte aus. Das muss zwischen den Parteien vereinbart werden. Sätze in deinem Angebot wie "Privatkauf - Gewährleistung ausgeschlossen" dürften die Gewährleistung tatsächlich wirksam ausschließen. Bei schwammigeren Formulierungen wie "Privatkauf - keine Rückgabe oder Umtausch" müsste man diskutieren, ob das als Gewährleistungsausschluss zu verstehen ist.

Sofern die Gewährleistungsrechte wirksam ausgeschlossen wurden, hat die Dame grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückzahlung. Dann hat die Dame eben Pech gehabt.

Dein Risiko bei der Sache ist also: Falls du mit einer unklaren Fomulierung die Gewährleistung ausschließen wolltest, muss letztlich das Gericht klären, ob das auch als Gewährleistungsausschluss zu verstehen war.

Zur 2. Frage:

Sofern ein wirksamer Gewährleistungsausschluss vorliegt, stellt sich die Frage: Hast du der Dame vllt. arglistig den Mangel (d.h. die Löcher) verschwiegen? Das setzt voraus, dass du den Mangel kanntest und der Dame verschwiegen hast. Für diese Tatsache würde in einem Prozess die Dame die Beweislast tragen - d.h. sie müsste das beweisen, um den Prozess zu gewinnen. Ich bezweifel stark, dass ihr das möglich sein wird (abgesehen davon, dass du nach deiner Schilderung die Löcher vorher tatsächlich nicht bemerkt hattest).

Zur 3. Frage:

Wenn die Gewährleistungsrechte anwendbar sind (sie also gar nicht oder nicht wirksam ausgeschlossen wurden), stellt sich die Frage, ob die Löcher überhaupt einen Sachmangel darstellen. Es handelt sich hier nicht um Neuware, und der Zustand ist mit "gut" angegeben worden. Hier kann man wohl beides vertreten. Liegt ein Sachmangel vor, dürfte die Dame von dir Nacherfüllung verlangen und, sofern du dem nicht nachkommst, vom Vertrag zurücktreten und das Geld zurückverlangen; außerdem müsstest du auch die Rücksendekosten tragen. Wenn man einen Sachmangel verneint, hat die Dame Pech gehabt.

Fazit:

Das größere Risiko liegt meiner Meinung nach bei der Dame. Mit der Polizei kommt sie nicht weiter; um an das Geld zu kommen, müsste sie dich (zivilrechtlich) verklagen. Das ist für sie mit einem großen Kostenrisiko verbunden - sie müsste einen Gerichtskostenvorschuss zahlen, sie würde sich wohl einen Anwalt nehmen (und müsste da erstmal das Geld vorstrecken).

Auf der anderen Seite ist zu beachten: Wenn die Dame das Risiko eingeht und das Gericht ihr Recht gibt, müsstest du nicht nur den Kaufpreis zurückzahlen, sondern auch die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Dame. Das würde sehr teuer werden.

Ich schlage also vor, dass du versuchst, dich mit der Dame zu einigen.

Auf dem ersten Bild erkenn ich garnichts!

Also, Anzeigen kann man einen immer, ob nun was wirklich passiert ist die andere Frage! Ich würde sagen in diesem Fall passiert da nicht viel!

Anzeige: Wegen fehlen der Information und Verkauf eines beschädigten Teils.

Ich denke, bzw. hoffe für dich, dass du genug Fotos vorm Verkauf gemacht hast. Dann kannst du der Polizei beweisen, dass es nicht seine Schuld ist.

Wenn du garkeine Lust auf die Polizei hast... Geld überweisen und zurückschicken lassen. (Dumm gelaufen, I'm sry)