Anzeige wegen Email-Weitergabe zulässig?
Hallo , ich wende mich an euch mit einer Frage bezüglich einer Sache die mir heute passiert ist. Sagen wir eine Freundin hat mir eine Email gezeigt wo sie jemand auf ihre Arbeitsemail von Klinik X angegraben hat. Er hat quasi eine Geschäftliche Email von deren Website benutzt um sie zu kontaktieren da er ihr Bild auf der Website gesehen hat. In der Email meinte er etwas von ich hab dich gesehen will dich kennenlernen Blabla.
Soviel zum Kontext… daraufhin ist mir bisschen der Blutdruck gekommen und ich habe seine E-Mail von dem Foto dass sie mir ( dritte Person) geschickt hat kopiert. Und habe ihm eine Email geschrieben dass er so etwas doch lassen kann und nicht Frauen über ihre Arbeitsemail abgraben soll.
Daraufhin drohte er ihr und mir damit uns anzuzeigen-> mich wegen Beleidigung ( Erbärmlich u. Dreck)
-> sie wegen Verstoß von Datenschutz da sie die email weitergegeben hatte
Womit haben wir zu rechnen sind das vermutlich leere Drohungen mit denen er garkein Erfolg hat.
(Außerdem hat er nachdem ich mich entschuldigt hatte für meinen Ton, Geld gefordert sonst macht er deswegen eine Strafanzeige)
Was sagt ihr dazu harmlose Drohungen kein Gegenstand für ihn oder wird es einen Anwalt brauchen. Dankeschön an jede Antwort und für lesen
4 Antworten
Außerdem hat er nachdem ich mich entschuldigt hatte für meinen Ton, Geld gefordert sonst macht er deswegen eine Strafanzeige
Zeig das den Cops.
Das ist Erpressung hier.
Euch passiert gar nix, zeig ihn wegen Erpressung an.
Das ist kein Spasstat mehr.
Geld gegen Strafanzeige zu drohnen ist eigentlich nur bei Sachbeschädigung ok.
Da kannst das vielleicht machen.
Dann hat er mir nach 2 Stunden aber garkeine Chance mehr gegeben und mir gesagt er macht jetzt die Strafanzeige weil ich ihm kein Geld geschickt habe obwohl wir uns beide per Email Verkehr vorher geeinigt hatten das heute als Frist gilt
Ich weis halt nicht wie ich das denen schildern soll ohne halt zuzugeben dass seine Mail gegen die Datenschutzverordnung an mich weitergeleitet wurde
ihr habt überhaupt gar nichts gemacht
wenn er ihr eine mail schreibt, kann sie die mail geben, wem sie will, er darf ihr dann keine mail schreiben
du hättest ihn nicht beleidigen dürfen, aber das ist peanuts gegen Erpressung
Er hat dich erpresst, das ist schon mittlere kriminelle Energie.
Hast du ein paar Tipps zur Formulierung an die Polizei ruf da jetzt an Bei der Inspektion
Fahr hin und zeig ihnen alles
Oder mach einfach gar nichts.
Beleidige ihn noch bissel, er kann dich nicht anzeigen
verspotte ihn
"ja, mach mal deine feine Anzeige, wir haben schon so Angst vor dir"
Dachte mir schon wenn alles so klar ist mach ich einfach garnichts und blockiere ihn da er eh nichts machen kann vermutlich bin nicht vorbestraft sie auch nicht die Beleidigungen waren wirklich „milde“
da ist gar nix und wenn er es macht, zeig ihn für erpressung an
das verfolgen die, erpressung ist unendlich schlimmer als alles, was ihr gemacht haben sollt.
behalte den chat
Dass deine Freundin dir von der Mail berichtet hat ist legal. Diese weiterzuleiten unter Umständen nicht. Dass er euch um Geld erpresst ist strafbar. An eurer Stelle würde ich die Klinikleitung anschreiben und den Vorfall schilden und die Person namentlich nennen. Auch das diese Person euch erpresst. Wegen der Geldforderungen würde ich an eurer Stelle die Polizei einschalten.
Erbärmlich und Dreck sind keine Beleidigungen sondern eine freie Meinungsäußerung.
Kann er beweisen dass deine Freundin die Mail weitergleitet hat? Du könntest sie gezeigt oder davon nur erzählt bekommen haben.
Angesichts seines Verhaltens und der Erpressung, sollte es kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung des Datenschutzverstoßes geben .(wenn es überhaupt einer ist)
Das würde ich einfach mal für mich behalten und nicht verraten. Dir davon zu erzählen ist nämlich kein Datenschutzverstoß. ;-)
Das ist Kleinkram, wenn ihr nicht irgendwie vorbelastet seid, beschäftigt sich kein Gericht mit sowas.
Die Freundin sollte aber ihren Chef/ihre Chefin über diese Email informieren.
Bei Drohungen und Geldforderungen keine Angst einjagen lassen , sondern die Nerven behalten und diese Tatsache der Polizei zur Bewertung vortragen . Deren fachliche Antwort erhältst du übrigens kostenlos .
Mündlicher Vortrag im Wechselgespräch bringt den schnellsten Informationsfluß .
meine Sorge ist noch das ich erstmal zugestimmt habe die Sache mit einer Zahlung von 50€ zu erledigen und gesagt habe ich schicke es ihm heute irgendwann