anzeige wegen beleidigung im internet was passiert?

1 Antwort

und muss bald zur polizei

Müssen tust du überhaupt nichts. Für den Beschuldigten ist nur eine Vorladung der Staatsanwaltschaft bindend, eine Vorladung der Polizei ist erst einmal nur als höfliche Einladung zu verstehen. Von einer mündlichen Einlassung bei der Polizei ist auch regelmäßig dringlichst abzuraten.

was könnte passieren?

Da die Privatklage gegen Minderjährige nicht möglich ist, kann entsprechend auch nicht hierauf verwiesen werden. Insofern werden die Ermittlungen definitiv fortgesetzt und es kommt im schlimmsten Fall zu einer Anklage vor dem Jugendrichter.

Dazu wird es aber realistisch betrachtet nicht kommen. Wenn du dich vernünftig verhältst, insbesondere dich erst zu der Sache einlässt wenn du weißt, was dir konkret vorgeworfen wird und bereits im Ermittlungsverfahren Reue erkennen lässt, dich ggf. auch beim Geschädigten entschuldigst, ist eine Einstellung mehr als wahrscheinlich.

muss ich strafe bezahlen

Es gibt im Jugendstrafrecht keine Geldstrafe. Der realistische Ausgang des Verfahrens wäre hier eine Einstellung, ggf. auch gegen Auflagen (z. B. einen Entschuldigungsbrief an den Geschädigten zu schreiben).

wie lange dauern diese gespräche

Wie ich bereits sagte: Im besten Fall exakt null Minuten, da du gar nicht erst erscheinst. Sofern du dich auf eine mündliche Vernehmung ohne vorherige Kenntnis über das Verfahren einlassen solltest, wovon wie gesagt abzuraten ist, dauert diese bei einfachen Delikten meist nicht viel länger als eine Viertelstunde.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

jab123212 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 22:13

vielen dank für die ausführliche antwort , mein vater meint jedoch das wir da hingehen deswegen kann ich leider nichts dagegen tun