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1 Antwort

Das Vorgehen von deiner Ex-Freundin ist verwerflich und kann durchaus strafrechtliche Relevanz haben. Insbesondere deswegen, weil die Vorwürfe gegenüber dir schwerwiegend sind. Trotzdem kann ich dir in einem solche Fall zunächst raten Kontakt zu einer Vertrauensperson an deiner Schule aufzunehmen (Lehrer, Schulpsychologe, etc.) Das Schulpersonal ist geschult und hat Erfahrung mit solchen Fällen. Im besten Fall schafft ihr es gemeinsam und diskret eine Lösung zu finden. Eine Anzeige würde ich mir als letztes Mittel vorbehalten, falls sie ihr Verhalten nach einem Gespräch nicht ändert.


Benni0903 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 20:05

Danke sehr

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