Anweisungen der Vermieterin übertrieben?

6 Antworten

Es ist Ihnen erlaubt, Ihre Wohnung in dem vom Vermieter vertragsgemäß zugesicherten Umfang unter Beachtung Ihrer vertraglichen Pflichten als Mieter zu nutzen.

Darüber hinaus gibt es für beide Parteien nichts zu beachten.

Sie scheinen aber gut erkannt zu haben, "wo hier der Hase langläuft"!

Du darfst auch Benjamin-Blümchen- oder Captain-Future-Vorhänge aufhängen, auch wenn sie der Vermieterin nicht gefallen. Da hat sie nicht mitzureden.

Die Terrasse musst du schon sauberhalten, klar. Aber unterschiedliche Menschen haben unterschiedliche Meinungen, was Sauberkeit angeht. Der eine putzt die Fugen regelmäßig mit der Zahnbürste, dem anderen reicht hin und wieder fegen aus.

Solange du da keine alten Autoreifen, Kanister mit Altöl o. ä. lagerst und die Terrasse einigermaßen sauberhältst, ist das in Ordnung.

Leider klingt das ganze aber so, als würde die Vermieterin dich auch zukünftig schikanieren und dir ihre Vorstellungen aufdrücken wollen...

Ja, das klingt nicht so gut. Sie scheint sehr viel Wert auf Sauberkeit und äußerlichen Eindruck zu legen. Sie darf dir aber da nicht Vorschriften machen.

Innenraumgestaltung ist dir überlassen und auch ob da etwas Laub auf der Terrasse ist und wie oft man das Fegen/Reinigen muss liegt in deiner Hand.

Ich würde es zunächst ignorieren. Wenn Sie öfter so ankommt, würde ich Sie höflich darauf hinwiesen, dass das deine Angelegenheiten sind.

Was die Innengestaltung der Wohnung angeht, hat sie keinerlei Mitspracherecht!

Ist die Terrasse laut Mietvertrag (also schwarz auf weiß) Bestandteil des angemieteten Wohnraums, dann gilt dort so ziemlich das selbe... jedoch haben Vermieter ein Mitspracherecht hinsichtlich der Gestaltung des Sichtschutzes.


Scatterblade 
Beitragsersteller
 22.04.2021, 18:14

Darf sie mir einen Sichtschutz verbieten? Den da gab es heute eine kleine Unterhaltung in der sie mor dargelegt hat das sie es nicht so toll fände wenn ich einen anbringe.

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Dea2019  23.04.2021, 00:16
@Scatterblade

Verbieten...nein. Aber ein gewisses Mitspracherecht hat sie...also einen 2,50 hohen blickdichten Zaun muss sie nicht dulden.

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Wegen der Vorhänge darf sie, glaube ich, nichts sagen.

Aber wenn der Garten zu deinem Mietobjekt gehört und es im Mietvertrag steht, musst du es auch sauber halten-.