Anträge wie Wohngeld auf welchen Namen beantragen?

3 Antworten

Wer den Antrag stellt, hängt davon ab, wer der Hauptmieter der Wohnung ist und wer die finanziellen Verpflichtungen trägt. In der Regel sollte der Antrag auf Wohngeld von der Person gestellt werden, die im Mietvertrag steht und die Miete bezahlt. Wenn ihr beide im Mietvertrag steht, könnt ihr selbst entscheiden, wer den Antrag stellt.

Der der Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum ist.

Der, der da offiziell wohnt beantragt das. Dabei muss er alle Mitbewohner angeben!