Annahmepflicht eines Zimmers im Studentenwohnheim?
hi, ich fange am 1 Oktober an in leipzig zu studieren, und bin deswegen auf der Suche nach einer Unterkunft.
Meine Schwester hat mir empfohlen dass ich mich doch sicherheitshalber, falls ich nichts finde, in einem Wohnheim bewerben soll.
Ich möchte da nicht unbedingt hin, aber als ,,Notlösung'' wäre das okay.
Meine Frage ist aber nun, wenn ich mich jetzt beim Studentenwerk um einen Wohnheimplatz bewerbe und ein Zimmer angeboten bekomme, bin ich dann dazu verpflichtet dieses Zimmer auch anzunehmen ? Ich hätte das eigentlich nur gerne als Notlösung, ich würde weitersuchen und wenn ich dann zum ersten Oktober nichts finden sollte, dass ich dann vorrübergehend ins Wohnheim ziehe.
Leider finde ich auf der Webseite des Studentenwerks dazu nichts eindeutiges.
Wenn ich also ein Zimmer angeboten bekomme, wie läuft das dann genau ab ?
Bin ich dann verpflichtet das Zimmer anzumieten, oder gibt es da irgendwie eine Frist wo ich es anehmen oder gar ablehnen kann ? Oder kann ich den Platz dann annehmen und am Ende davon ,,zurücktreten'' falls ich privat etwas anderes gefunden habe ?
Ich habe das noch nie gemacht, deswegen wäre es echt sehr hilfreich zu wissen wie das ganze abläuft.
1 Antwort
das muss doch in den bewerbungsunterlagen drin stehen - wenn da nichts steht, dass du dich zu irgendwas verpflichtest, dann bist du auch nicht verpflichtet.
normalerweise schaut ein mietvertrag auch nicht so aus, dass eine seite fragt, ob was zu haben wäre. da müßten schon konkrete daten enthalten sein (von wann - bis, wie viel geld....).